Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)


Das von den Mitgliedern (in alphabetischer Reihenfolge) Joachim Bars, Uwe Bekemann, Jürgen Ebert, Siegfried Felkel, Heiko Krauß, Elke Schludecker, Horst Wilshusen getragene Mitgliederbegehren hat die erforderliche Zahl der Unterzeichner nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen. Im Namen aller dieser Mitglieder bedanken sich (in alphabetischer Reihenfolge) die ausführenden Organisatoren Uwe Bekemann, Elke Schludecker und Horst Wilshusen sehr herzlich bei allen Unterstützern des Mitgliederbegehrens.

Nach den Weihnachtsfeiertagen 2015 wird das Mitgliederbegehren an den Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) gegeben. Es wird weiter berichtet.

Hier klicken für ... Liste der Unterzeichner (Abschließender Stand: 23.12.2015, 17.00 Uhr)

 

Nachfolgend werden der Inhalt des Mitgliederbegehrens und dessen Hintergrund informell dargestellt:

Die jährliche Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) soll zukünftig schriftlich, virtuell (d.h. über das Medium Internet) oder in einer Kombination daraus durchgeführt werden können.
Der Vorstand soll einen Vorschlag zur dafür erforderlichen Neuregelung des § 7 Satz 1 der Satzung des Vereins anwaltlich erarbeiten lassen und eine schriftliche Abstimmung darüber unter allen Mitgliedern des Vereins herbeiführen.



Wenn Sie weitere Informationen wünschen:

Seit dem Jahr 2005 führt der Deutsche Fernschachbund e.V. (BdF) eine jährliche Mitgliederversammlung durch. Nach § 7 Satz 1 der Vereinssatzung in ihrer aktuellen Fassung findet diese Mitgliederversammlung "einmal jährlich, in der Regel während des Fernschachtreffens" statt. Die Veranstaltungsorte verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet, von Binz auf Rügen im äußersten Nordosten über Breisach im äußersten Südwesten, Hamburg im Norden und Reit im Winkl im Süden. Die höchste Teilnehmerzahl, die in einer Mitgliederversammlung erreicht wurde, lag dabei bei 45, die niedrigste bei 16 Anwesenden. Dieser Teilnehmerzuspruch ist im Verhältnis zur Zahl der Mitglieder des Vereins (ca. 2000 und darüber) sehr niedrig.

Der Mitgliederversammlung sind wichtige Entscheidungen übertragen. Zu diesen zählen beispielsweise Satzungsänderungen, Wahlen und Nachwahlen sowie die Festsetzung des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Faktisch entscheiden damit nur sehr wenige Personen in Angelegenheiten, die rund 2000 Mitglieder und mehr betreffen.

Die Initiatoren dieses Mitgliederbegehrens sind der Meinung, dass alle Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V. an den Entscheidungen teilnehmen können müssen, ohne dass sie sich dieses Recht durch eine ggf. lange Reise zum Veranstaltungsort einer Präsenzveranstaltung sichern.
Nach der aktuell geltenden Regelung in der Vereinssatzung sind Mitglieder, die beispielsweise aus körperlichen oder aus finanziellen Gründen daran gehindert sind, eine lange, beschwerliche und mit zum Teil erheblichen Ausgaben verbundene Reise zum Veranstaltungsort durchzuführen, faktisch von den Entscheidungen in einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Eine Änderung dieser Situation soll über dieses Mitgliederbegehren eingeleitet werden.
Zukünftig sollen wieder alle Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V. an den Entscheidungen mitwirken, die der jährlichen Mitgliederversammlung übertragen sind. Hierzu ist deren Durchführung in einer schriftlichen oder virtuellen Form oder aber in einer Kombination dieser beiden Formen erforderlich.

Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen, indem Sie sich dem Mitgliederbegehren anschließen!