Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Berichtswesen zur Antikorruption
Die Korruptionsprävention und -bekämpfung ist einerseits eine
eigenverantwortliche Aufgabe jeder Dienststelle einer Verwaltung, andererseits aber
auch eine Aufgabe der Gesamtverwaltung.
Spezifische Kenntnisse über die Art
und den Inhalt der eigenen Aufgaben und Strukturen, der Gefährdungspotenziale
in einzelnen Bereichen und auf bestimmten Stellen liegen in erster Linie in den
Dienststellen selbst vor. Es ist deshalb naheliegend, dass dort eine besondere
Verantwortung für die Korruptionsprävention und -bekämpfung gesucht
wird. Zugleich aber handelt es sich hierbei um eine wichtige Aufgabe der Behörde
selbst und als Ganzes, bedarf somit auch einer Erfüllung an zentraler Stelle.
Hierzu müssen Informationen aggregiert werden, die aus den einzelnen Bereichen
stammen.
Das Berichtswesen zur Antikorruption erfüllt insbesondere die folgenden
beiden Aufgaben:
- Es sorgt dafür, dass die dezentral vorliegenden Informationen an
zentraler Stelle gesammelt werden und dort aggregiert werden können (um zum
Beispiel auch den Bedarf auf Maßnahmen daraus ableiten zu können, die
die Behörde als Ganzes betreffen);
- im Nebeneffekt sorgt es dafür, dass hinsichtlich der berichtspflichtigen
Punkte im Berichtsturnus eine regelmäßige Überprüfung
stattfindet, ob es neuen Korruptionsgefahren zu begegnen gilt.
In der Praxis kann eine jährliche Berichtspflicht als geeignet angesehen
werden. Einerseits wird dadurch sichergestellt, dass denkbaren neuen Korruptionsgefahren
angemessen kurzfristig begegnet wird, selbst wenn der Präventionsgedanke im
"normalen" Tagesgeschäft nicht ausreichend berücksichtigt
worden sein sollte, andererseits ist der damit verbundene Aufwand nicht als
überzogen anzusehen.
Für die Erstellung eines Berichts durch die einzelnen Dienststellen
kann auf ein Berichtsformular zurückgegriffen werden, das zum Beispiel
folgenden Aufbau zeigt (das gezeigte Beispiel ist in der Praxis erfolgreich eingesetzt
worden):
Maßnahmen: |
geprüft/erledigt
für (Org.-Ziffer oder Bezeichnung der Fachaufgabe): |
Handlungsbedarf
festgestellt (ja/nein) |
gfs. notwendige
Maßnahmen |
sind getroffen worden (ja / nein) |
werden umgesetzt bis spätestens (Datum) |
Überprüfung bisheriger und neuer
Strukturen und Verfahrensabläufe auf Schwachstellen, Überprüfung der
Kontrollmechanismen |
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usw. |
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Folgende Aspekte eignen sich für eine Abfrage im Rahmen des Berichtswesens
zur Antikorruption (eine Erweiterung hinsichtlich weiterer Aspekte ist denkbar):
- Überprüfung bisheriger und neuer Strukturen und Verfahrensabläufe
auf Schwachstellen, Überprüfung der Kontrollmechanismen
- Prüfung des Bedarfs auf Einrichtung einer Innenrevision bzw. auf eine
Intensivierung
- Prüfung der Wirksamkeit der Dienst- und Fachaufsicht
- Fortbildung der Vorgesetzten zum Thema Dienst- und Fachaufsicht/Fürsorgepflicht
- Prüfung der Arbeitsvorgänge auf Transparenz, Sicherstellung der
Funktions- und Aufgabentrennung
- Prüfung des Bedarfs auf neue Maßnahmen der prozessabhängigen
und/oder prozessunabhängigen Kontrolle bzw. auf Intensivierung vorhandener
Kontrollmaßnahmen
- Prüfung der Wirksamkeit eines etablierten Vieraugenprinzips, Prüfung
des Bedarfs auf Einführung eines Vieraugenprinzips [in Teilbereichen]
- Personal-Rotation/Projekt-Rotation - Definition und Festlegung gefährdeter Bereiche
- Personal-Rotation/Projekt-Rotation - Verwirklichung des Prinzips durch
Umsetzungsmaßnahmen oder Änderung von Zuständigkeiten
- Überprüfung genehmigter Nebentätigkeiten auf das weitere
Vorliegen der Unbedenklichkeit
- Überprüfung des Bedarfs auf eine Überarbeitung von
Dienstanweisungen aus fachlicher Sicht
- Mitarbeiter-/Dienstbesprechungen, Durchführung von Informationsveranstaltungen
etc. zur Information und Aufklärung der Beschäftigten
- Information und Aufklärung neuer Beschäftigter bei Dienstantritt,
soweit Personalsachbearbeitung in der Dienststelle wahrgenommen wird
- Teilnahme an Veranstaltungen zur Fortbildung/Qualifizierung zum Thema
Korruption
- Bestätigung der Kenntnisnahme der bestehenden Regelungen zum Umgang
mit Belohnungen und Geschenken (gfs. der Kenntnisnahme der Dienstanweisung
über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch
alle Beschäftigten)
- Hinweis in Mitarbeiterbesprechungen auf das Verbot der Annahme von Belohnungen
und Geschenken (und auf eine hierzu gfs. erlassene Dienstanweisung)
- Gezielte Analyse der Vergabeverfahren auf Schwachstellen
- Prüfung des Bedarfs und der Möglichkeiten dv-gestützte
Kontrollmaßnahmen zu etablieren
- Prüfung, ob für eine Information der Öffentlichkeit
geeignete Sachverhalte vorliegen [z.B. dezentrale Maßnahmen zur
Korruptionsprävention]
- Überprüfung, ob alle Sponsoring-Aktionen dokumentiert worden sind
- Überprüfung der erfolgten Sponsoring-Aktionen auf Korruptionsaspekte
- Prüfung des Vorliegens von Auftragnehmerverhältnissen,
in denen Maßnahmen nach dem Verpflichtungsgesetz geboten sind
- Von der Dienststelle (-nleitung) erteilte Zustimmungen zur Annahme einer
Belohnung oder eines Geschenkes
- Von der Dienststelle (-nleitung) versagte Zustimmungen zur Annahme
einer Belohnung oder eines Geschenkes
- Bisher nicht mitgeteilte Einzelfälle eines Verdachts auf das
Vorliegen einer Unregelmäßigkeit.
Der Bericht der einzelnen Dienststellen sollte jeweils das Datum der
abschließenden Fertigung tragen und von der Dienststellenleitung unterschrieben
werden müssen.
Zugunsten einer nachvollziehbaren Darstellung sollte für besondere bzw.
ohne weitere Vorkehrungen unzureichend verständliche Aspekte eine
Erläuterungs- bzw. Begründungsverpflichtung geregelt werden.