Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Kommunalpolitik
Korruption ist ein Problem, das nicht nur auf der Verwaltungsebene anzugehen ist.
Auch die Politik (in den folgenden Ausführungen ausschließlich bezogen auf
die Kommunalpolitik) bzw. die politischen Mandatsträger sind bei der
Korruptionsvorbeugung mit einzubeziehen. Einerseits können kommunale Mandatsträger
selbst von Korruptionsversuchen betroffen sein, andererseits haben sie im Rahmen
ihres politischen Mandats die Aufgabe, die Verwaltung zu unterstützen
und zu kontrollieren.
Ehrenamtliche Ratsmitglieder fallen zwar nicht unter den Begriff des öffentlichen
Dienstes, aber sie gelten als Beamte im Sinne des Haftungsrechts mit der Folge,
dass die Vorschriften über die Amtshaftung nach Artikel 34 Grundgesetz und
§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch auf sie anzuwenden sind. Sie sind Amtsträger im
strafrechtlichen Sinne nach § 11 StGB mit der Folge, dass für sie die Vorschriften
über Amtsdelikte der §§ 331 bis 358 StGB gelten.
In Verbindung mit dem Mandat und den daraus abzuleitenden Aufgaben bieten sich
für Mandatsträger folgende Maßnahmen an:
- Thematisierung der Problematik im Bereich der Politik;
- Schaffung bzw. Stärkung von Sensibilität;
- über Korruption allgemein informieren;
- über die strafrechtlichen Vorschriften der Vorteilsannahme und
Bestechlichkeit sowie die Konsequenzen nach den haftungsrechtlichen
Bestimmungen informieren;
- Gefahrensituationen für politische Mandatsträger und praktische
Maßnahmen zu deren Überwindung aufzeigen;
- Gefahren von Korruption thematisieren;
- Politische Ethikregeln erarbeiten;
- Vorbildfunktion anerkennen und wahrnehmen;
- Stellung, Einfluss und Privilegien der politischen Mandatsträger
hinterfragen;
- Bürgernähe definieren;
- Politik und Privatinteressen trennen;
- Aufklärung von Korruption fordern;
- Aufklärung der Öffentlichkeit.
Die verantwortliche Ausführung kann nur bei allen Mandatsträgern liegen. Dabei
können sie sich der Verwaltung bedienen bzw. kann die Verwaltung eine
entsprechende Hilfestellung geben.
Die Politik hat eine Vorbild- und Unterstützungsfunktion. Um dieser einerseits
ausdrücklich und einheitlich nachkommen zu können und andererseits
Zweifelsfragen im Vorfeld eindeutig zu klären, haben die Mandatsträger
verschiedener Kommunen für den eigenen Bereich Ethikregeln oder so genannte
Ehrenordnungen geschaffen. Dabei haben sie zur Unterstützung in dieser
Aufgabe entsprechende Aufträge an die eigenen Verwaltungen erteilt, wobei
die gewünschten Eckpunkte und Mindestinhalte der Regelungen frühzeitig von
den politischen Mandatsträgern vorgegeben worden sind.
Interne Fortbildungsseminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für
Führungskräfte sind grundsätzlich in gleicher Weise für politische Mandatsträger
geeignet. Aus der Sicht einer wirksamen Korruptionsprävention sollten politische
Mandatsträger an diesen Veranstaltungen teilnehmen können und eine solche
Möglichkeit von diesen wahrgenommen werden.
In der Praxis problematisch sind Freikarten für politische Mandatsträger, z.B.
auch in Zusammenhang mit Veranstaltungen des eigenen Gemeinwesens. Ein Umgang mit
Forderungen nach Freikarten ist besonders dann nicht leicht, wenn keine (aktuelle)
innere Bindung zwischen dem politischen Engagement und einer Bitte um
Freikarten erkennbar ist.
Eindeutige und rechtlich abgesicherte verwaltungsweite Regelungen sind erforderlich,
auch zur Absicherung der Beschäftigten, die verwaltungsseitig mit dieser
Problematik umgehen müssen.