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Fernschach-Blog

Willkommen in meinem Blog! Hier geht es um Themen zum Fernschach und zum Deutschen Fernschachbund e.V.

Warum dieses Blog? Dem Fernschach bin ich ununterbrochen seit 1985 verbunden, dem Deutschen Fernschachbund e.V. ebenso. Von 1998 bis 2020 habe ich ehrenamtlich für diesen Verein gearbeitet, von 2006 bis 2020 im Vorstand und teilweise über 100 Stunden monatlich.
Dies soll an Hintergrundinformation an dieser Stelle reichen. Wer mehr erfahren möchte, kann hierzu in der nachfolgenden Aufstellung den untersten Link (Mein ehrenamtliches Engagement für den Deutschen Fernschachbund e.V.) aufrufen.

Es macht mich betroffen, fassungslos und ärgert mich, wenn ich sehe, wie der Verein seit 2021 und damit in wenigen Jahren heruntergewirtschaftet worden ist und dieser Prozess sogar noch laufend weitergeht. Nicht minder betroffen und fassungslos macht es und verärgert es mich, wenn ich sehe, wie seit 2021 mit verdienten und ehrenamtlich tätigen/tätig gewesenen Mitgliedern umgegangen wird, darunter auch mir. Ein Grund für dieses Blog ist, dass bestimmte Vorgänge, die hinter den Vorhängen des Vereins ablaufen und über die in den Publikationskanälen des Vereins nichts verlautbart wird, interessierten Mitgliedern nicht verborgen bleiben sollen. So soll dieses Blog zur Informationsfreiheit und zur offenen Diskussionskultur und damit zugleich dazu beitragen, dass unser Verein wieder auf einen guten Weg gelangt.

Es sind etliche Dinge, die inzwischen verloren sind. Es ist viel auf der Strecke geblieben, und dazu gehören auch wichtige Dinge, die im Zusammenhalt eines Vereins den Kitt bilden. Weitere Dinge werden verloren gehen, wenn nichts passiert. Es sind nicht nur frühere Vereinsleistungen und -angebote inzwischen verloren. Verloren gegangen ist auch eine gehörige Portion an menschlichem Miteinander, an einem respektvollen und einfach nur angemessenen Verhalten seitens verschiedener Vereinsvertreter, nicht zuletzt einzelner Vorstandsmitglieder. Es gilt ein Umsteuern zu erreichen, um weiteren Verlusten entgegenzuwirken und das eine oder andere Verlorene zurückzuholen, insbesondere wieder meinungsoffene Diskussionen, ein umfassend demokratisches Vereinshandeln und auch wieder einen ethisch-moralisch einwandfreien Umgang zu erreichen.

Erfahrungen, Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen, Kritik an aktuellen Entwicklungen und Gedanken zu möglichen Änderungen stelle ich hier, liebe Leserinnen und Leser, in meinem Blog vor. Weitere Themen folgen. Und gerne können Sie mir Themenvorschläge und Informationen dazu senden sowie Blog-Beiträge mit mir gemeinsam erarbeiten.

   
Tricksereien mit Zahlen
Schon wieder: Entwicklung der Mitgliederzahl
Meine Klage zu den Mitgliedsrechten
Entwicklung der Mitgliederzahl
Weihnachts- und Neujahrsgrüße
Persönliche Mannschaftssuche des BdF-Präsidenten
Dunning-Kruger-Effekt
BdF-Mitgliederkreis - Präsenz in sozialen Medien
Anmeldung zu ICCF-Turnieren per Direct Entry (DE)
Titel Nationaler Fernschachmeister (Gold, Silber, Bronze)
Keine Ehrungen mehr
Fast dreijährige Untätigkeit
Gegendarstellung im BdF-Newsletter vom 1.11.2023
Ethisch-moralisch zweifelhaftes Handeln
BdF-Schachserver
BdF-Mitgliederkreis
Mein Mitgliedsstatus im BdF
Mein ehrenamtliches Engagement für den Deutschen Fernschachbund e.V.


Tricksereien mit Zahlen
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29.3.2024


Tricksereien mit Zahlen




Weil es sich gerade anbietet: Ein zweiter Blockeintrag für heute! Was meine ich mit "Tricksereien mit Zahlen"?

Zunächst noch einmal zu den Angaben zur Entwicklung der Mitgliederzahl auf der Website des Deutschen Fernschachbundes e.V.:
Für den Stichtag 30.9.2023 war die Zahl der Vereinsmitglieder mit 1588 angegeben (siehe meinen Beitrag zur Problematik weiter unten). Diese Angabe ist inzwischen entfernt worden. Interessant ist, dass die Zahl der Mitglieder nach Stichtag 31.12.2023 mit 1498 angegeben wird. Zur Erläuterung wird angegeben, dass es zu in 2023 zu 79 Beitritten, 97 Austritten und 22 mitgeteilten Sterbefällen gekommen sei. Erstaunlich! Die Mitgliederzahl nach 2022 wird mit 1549 angegeben. 1549 (2022) + 79 (Beitritte 2023) - 97 (Austritte 2023) - 22 (Sterbefälle) ergibt in Summe 1509. Erläuterungen zu dieser Differenz: Fehlanzeige! Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2023 mehr als 100(!) Personen verlassen haben (rechnerisch exakt 108). Dies sind dramatische Zahlen!

Und der Vorstand sucht dringend weitere Anmeldungen zur 56. Deutschen Einzel-Fernschachmeisterschaft (siehe meinen weiteren Beitrag von heute). Der PR-Manager erklärt, dass dem Verein zum Stichtag 28.3.2024 aktuell knapp 40 Anmeldungen vorliegen. Der ebenfalls am 28.3.2024 aktualisierte Meldestand umfasst gerade mal 23 Namen. Es liegen dem Verein also sehr "knapp 40 Meldungen für dieses Turnier vor".
Denkbar ist auch, dass tatsächlich knapp 40 Meldungen vorliegen, der Meldestand aber nicht korrekt aktualisiert worden ist. Auch das würde mich nicht wundern, weil auch eine solche Erklärung in die Arbeitsweise des aktuellen Vorstands passen würde.

Und noch eine weitere kleine Anmerkung zu den Meldeständen auf der Vereins-Website: Am 28.3.2024, 9.20 Uhr, bat ein Mitglied im Vereinsforum um eine Aktualisierung des Meldestands zur Deutschen Fernschach-Mannschaftsmeisterschaft. Dieser weist noch als letztes Aktualisierungsdatum den 22.2.2024 aus, bei einem Meldeschluss am 29.2.2024. Reaktion des Vereins: Fehlanzeige! Aber der Vorstand kommuniziert natürlich auch nicht im Forum mit den Mitgliedern ... (der aktuelle Vorstand, frühere haben dies ganz anders gehalten, im Rahmen der Mitgliederbetreuung).


 

Schon wieder: Entwicklung der Mitgliederzahl
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29.3.2024


Schon wieder: Entwicklung der Mitgliederzahl




Vor wenigen Tagen sind endlich auf der Website des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) die Informationen zu den Zu- und Abgängen in der Rubrik "BDF INTERN" aktualisiert worden. Rund ein halbes Jahr hat man diese Daten vernachlässigt. Ich habe die Sorge, dass es sich dabei nicht nur um eine stiefmütterliche Handhabung handelt, sondern um einen Mosaikstein, um den Mitgliederverlust zu beschönigen.

Nunmehr ist zum Jahr 2023 die folgende Information zu lesen: "1498 Mitglieder nach dem 31.12.2023. Es wurden nach dem Jahresschreiben 2024 weitere Austritte und Sterbefälle aus den Jahren 2020-22 bekannt und in 2023 mitgezählt." Das ist ein gänzlich normaler Vorgang! In jedem Jahr - in rund 15 Jahren als Vorstandsmitglied habe ich es nie anders erlebt - gehen nach dem Versand des Jahresschreibens Kündigungen ein und werden Sterbefälle bekannt. Bei solchen Kündigungen handelt es sich in den allermeisten Fällen nicht um solche, die bereits im abgelaufenen Jahr ausgesprochen worden sind, aber versehentlich nicht bearbeitet wurden. Es sind fast immer neue Kündigungen, die von Mitgliedern durch das Jahresschreiben auf die Mitgliedschaft aufmerksam werden und ihren Kündigungswunsch nun aufgreifen. Die Zahl der Mitgliedschaften, deren Verlust erst nach dem 31.12.2023 bekannt geworden oder eingetreten ist, muss dramatisch sein, denn seit Wochen wird auf der Eingangsseite der Website die Mitgliederzahl mit 1455 angegeben. Auch diese wird inzwischen nicht mehr zutreffen.
Und mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderung, die von der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen worden ist, hat sich der Vorstand den Freibrief verschafft, Mitglieder einfach als solche zu streichen (Auszug aus § 4 der Satzung: "Der Vorstand kann ein Mitglied von der Mitgliederliste streichen, wenn ... es sich mit seinen finanziellen Verpflichtungen im Rückstand befindet ...)". So spart man sich viel Arbeit! Die Mitglieder werden gestrichen - früher haben wir als Vorstandsmitglieder uns um jedes austrittswillige Mitglied intensiv gekümmert und uns bemüht, es im Verein zu halten (z.B. mit Hinweis auf noch erreichbare Ehrungen für lange Mitgliedschaften etc.). Dies war oft erfolgreich. Aber es hat auch viel Arbeit gemacht. Den aktuellen Vorstandsmitgliedern aber nicht mehr ...

Der dramatische Mitgliederverlust wird bleiben, sich vermutlich sogar noch weiter verstärken. Wenn der Verein dann noch weiter als jetzt schon heruntergewirtschaftet worden ist, werden sich die aktuellen Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand verabschieden. Den Scherbenhaufen, den sie hinterlassen, müssen dann andere übernehmen, aber auf beinahe verlorenem Posten stehen.

Ins Bild passt die Nachricht auf 28.3.2024 auf der Website des Vereins. Dort ist zu lesen: "der Vorstand hat heute entschieden, dass die Meldefrist für die Teilnahme an der 56. Deutschen Fernschachmeisterschaft bis zum 30.04.2024 verlängert wird. Der Turnierstart verschiebt sich entsprechend.
Bis zum heutigen Tage liegen uns knapp 40 Meldungen für dieses Turnier vor. Wie im Vorjahr ist der Meldeeingang sehr "schleppend". Wir möchten, dass an der Deutschen Fernschachmeisterschaft möglichst die Spieler und Spielerinnen teilnehmen, die dafür qualifiziert sind."
Mein Appell ist: Aufwachen, lieber Vorstand! Nur 40 Meldungen, eingegangen über einen schleppend langen Zeitraum, sind das Ergebnis auch eurer Entscheidungen und mangelnder Handlungen! Die Meldungen fehlen nicht, weil Teilnahmeberechtigte ihre Berechtigung nicht ausnutzen, sondern weil die Zahl der Mitglieder immer weniger wird, was ihr teilweise nicht ändern konntet und könnt, teilweise aber auch selbst verursacht habt! So langsam blickt ihr selbst auf euren eigenen Scherbenhaufen!


 

Meine Klage zu den Mitgliedsrechten
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8.3.2024


Meine Klage zu den Mitgliedsrechten



Am 7.3.2024 fand vor dem Amtsgericht Hamburg der Termin in Sachen der von mir eingereichten Klage zur uneingeschränkten Fortsetzung meiner Mitgliedschaft gegen den Deutschen Fernschachbund e.V. (BdF) statt. Der Termin wurde online über Skype durchgeführt. Für den BdF waren der Präsident und der vom Verein beauftragte Anwalt anwesend. Für den BdF teilnehmen wollte auch der Geschäftsführer S. Busemann. Dieser wurde jedoch vom Richter von der Teilnahme an der Verhandlung ausgeschlossen, da es ihm nicht gelang, seine Kamera zu aktivieren.

Gleich zu Beginn teilte mir der Richter mit, dass nach seiner Vorabprüfung meine Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe. Er begründete dies damit, dass ein Beitrittsantrag zum BdF zur Rechtswirksamkeit schriftlich zu erfolgen habe, also im echten Wortsinn schriftlich und mit Unterschrift. Und dies sei von mir nicht erfolgt. Meine Erklärung per E-Mail an M. Scheiba, dass ich meine Mitgliedschaft fortzusetzen gedachte, erfülle dieses Formerfordernis nicht. Die Satzung des BdF sehe das Schrifterfordernis ausdrücklich vor. Mein Hinweis, dass der elektronische Beitritt zum BdF der Normalfall sei, fruchtete nicht. Gleiches gilt für meinen Hinweis, dass "Rücknahmen" einer Kündigung, also die Willenserklärung, das bisherige Rechtsverhältnis unverändert fortzusetzen, in der Praxis des BdF auch immer akzeptiert würden. Zu diesem Punkt wurde vereinsseitig ergänzt, dass dies vielleicht früher der Fall gewesen sei, als ich noch als Vorstandsmitglied des Vereins tätig war, dass daraus aber nicht auf die heutige Praxis zu schließen sei.

Der Richter wies zudem auf die Satzungshoheit hin. Der BdF habe in seiner Satzung die Annahme (oder Ablehnung) durch den Vorstand festgeschrieben. Darunter sei nur die ausdrückliche Entscheidung gefasst; eine konkludente Annahme durch Überlassung von Mitgliederrechten kenne er nicht. Indem mir der Verein die Ausübung von Mitgliedsrechten auch nach meiner Kündigungserklärung ermöglicht habe, sei keine Annahme meiner Willenserklärung zu sehen, auch zudem diese nicht schriftlich erfolgt sei.

Der Richter schlug dann im Rahmen der Güteverhandlung vor, ich solle meine Klage zurückziehen und einen neuen und dann schriftlichen Beitrittsantrag stellen. Der aktuelle Vorstand sollte dann im Gegenzug über die Unterbrechung meiner Mitgliedschaft hinwegsehen, wenn es um Ehrungsfristen u.ä. gehe. Zu einer solchen verständigen Kompromisslösung war der BdF-Präsident M. Scheiba aber nicht bereit, weil er "darüber nicht allein entscheiden könne".
Seinen Vorschlag begründete der Richter damit, dass es sich um einen Gütetermin handelte, in dem für alle Beteiligten tragbare Kompromisslösungen gefunden werden sollten, und er mein Klageansinnen menschlich angesichts meiner langen vorherigen Mitgliedschaft im Verein und meiner langen ehrenamtlichen Tätigkeit für diesen gut verstehen könne, dies aber rechtlich keine Bedeutung habe.

Um diese neuerliche Erfahrung reicher habe ich erklärt, dass ich auf eine mir vom Richter eröffnete Möglichkeit, auf einen jüngsten Schriftsatz des den BdF vertretenden Rechtsanwalts im Rahmen der rechtlichen Anhörung mit einer nachgehenden Stellungnahme noch einmal zu reagieren, verzichte, unter den gegebenen Umständen nicht mehr Mitglied im BdF sein möchte, mein Klageinteresse verloren habe und meine Klage deshalb zurückziehe.

Bei der Vorstellung seines Kompromissvorschlags äußerte der Richter seine Einschätzung, dass der Vorstand mir im Falle meines schriftlichen Beitrittsantrags nach der Satzung des BdF meinen Beitrittswunsch kaum begründet ablehnen könnte. Dies ist für mich aber keine Option mehr. Mindestens solange der BdF so geführt wird, wie in den aktuellen Jahren, solange insbesondere die personelle Besetzung der Ämter des Präsidenten und des Geschäftsführers unverändert bleibt, liegt mein Interesse an einer Mitgliedschaft im BdF bei null. Meine Ansprüche an eine sowohl rechtliche als auch ethisch-moralisch gute und angemessene Vereinsführung decken sich nicht mit dem aktuellen Status Quo im BdF. Solange sich hier nichts ändert, will ich nicht mehr Teil des Ganzen sein und schaue lieber von außen als kritischer Betrachter weiter auf die Entwicklung des Vereins, den ich sehr lange mit meiner Arbeit geprägt habe, von der aber heute manches nicht mehr existiert und viel durch vergangene Zeit inzwischen veraltet ist.

Beitrittswilligen kann ich nur raten, für den Beitrittsantrag nicht das auf der Website angebotene Beitrittsformular zu nutzen. Dieses führt nicht zu einem schriftlichen Beitrittsantrag, so dass der Vorstand sich außerhalb der Festlegungen der Satzung zum Umgang mit Beitrittsanträgen verhalten kann.
Der BdF bietet einen Vordruck zum Download auf seiner Website an, der für eine schriftliche Beitrittserklärung genutzt werden kann. Hierfür gibt es mindestens 2 Versionen, die allerdings (Stand 3.3.2024) beide fehlerhaft sind. Eine Version, erreichbar über die Kontaktseite, enthält als für den BdF empfangenden Geschäftsführer noch meine Daten. Die andere Version, erreichbar über die Informationen zur Beitrittsmöglichkeit auf der Vereins-Website, enthält an dieser Stelle noch die Kontaktdaten des ehemals früheren Geschäftsführers Hartmut Hering. Solange es die aktuell Verantwortlichen des Vereins trotz des Zeitablaufs von teilweise mehr als 3 Jahren nicht geschafft haben, die Daten zu aktualisieren, sollten die Beitrittswilligen die zutreffenden Daten für eine Adressierung ihres Antrags separat ermitteln.


 

Entwicklung der Mitgliederzahl
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5.2.2024


Entwicklung der Mitgliederzahl




Auf der Website des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) findet man in der Rubrik "BDF INTERN" Informationen zu den Zu- und Abgängen. Diese werden dort leider nur noch in Vierteljahresschritten veröffentlicht. Inzwischen, Stichtag 5.2.2024, sind die dort veröffentlichten Daten veraltet. Als letzter Aktualisierungsstand ist der 30.9.2023 ausgewiesen. Auch dieser Service, der bis 2020 eine monatliche und auch detaillierte Veröffentlichung umfasste, ist heutzutage nur noch ein Abklatsch des früheren Angebotes

Für den Stichtag 30.9.2023 wird die Zahl der Vereinsmitglieder mit 1588 angegeben. Die quartalsweise angegebene Mitgliederzahl stieg von Jahresbeginn bis -ende an, was damit zusammenhängt, dass die Beitritte mit Wirkung ab sofort berücksichtigt wurden und die Austritte erst mit Wirkung nach dem Jahresultimo. Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden, ist aber geeignet, die Mitgliederentwicklung (deutlich) zu positiv darzustellen. Und dies ist tatsächlich auch der Fall.

Wenn man die BdF-Website aufruft, findet man unten auf der Seite die aktuelle Mitgliederzahl eingeblendet (sie wird effektvoll hochgezählt). Und für den heutigen Tag, 5.2.2024, wird als tagesaktuelle Mitgliederzahl die Angabe 1455 ausgeworfen. Im Saldo hat der BdF somit satte rund 130 Mitglieder innerhalb eines Jahres verloren. Selbst wenn man als Ausgangspunkt die Mitgliederzahl von Anfang 2023 zugrunde legt, beträgt der Schwund deutlich mehr als 100 Mitglieder.

Ist die fehlende Aktualisierung gewollt? Falls ja, was soll damit erreicht werden?

Der Vorstand hat einen Mitgliederschwund zu verantworten, der prekär ist. Es wäre zu erwarten, dass er sich ins Zeug legt, um diesen Schwund aufzuhalten oder zumindest erkennbar abzumildern. Diesbezügliche Anstregungen sind aber nicht zu erkennen. Ich befürchte, dass man die Lage einfach hinnimmt oder als nicht zu beeinflussen ansieht. Frühere Vorstände aber haben mit viel Zeiteinsatz und Engagement Erfolg mit der Gegensteuerung gehabt. Als Geschäftsführer und als PR-Manager habe ich früher monatlich regelmäßig mehr als 100 Stunden für den BdF ehrenamtlich gearbeitet, zumeist deutlich mehr. Ich weiß, woran man die investierte Zeit erkennen kann. Für die aktuellen Vorstände erkenne ich einen solchen Zeiteinsatz nicht. Wenn nicht mehr kommt, wird die Mitgliederzahl weiter sinken, voraussichtlich rapide.


 

Weihnachts- und Neujahrsgrüße
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1.1.2024


Weihnachts- und Neujahrsgrüße




Zunächst wünsche ich allen Leserinnen und Lesern in meinem Blog alles Gute für das neue Jahr 2024, ganz besonders natürlich Gesundheit und Glück!

Haben Sie die Weihnachtsgrüße 2023 des Geschäftsführers Stephan Busemann und die Neujahrsgrüße des Präsidenten Manfred Scheiba des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) gelesen? Zunächst ist es eine Selbstverständlichkeit, diese Botschaften für den Verein zu senden. Aber ein bisschen mehr an Professionalität darf es dabei auch schon sein! Der Gruß des Geschäftsführers ist zumindest frei von inhaltlichen Fehlern. Ob solche Informationen in einen Neujahrsgruß gehören, mag jeder für sich beurteilen. Für mich tun sie es nicht. Und man kann sich gerne auch für ein neues Mahnwesen als Errungenschaft feiern. Aber über den Weihnachtsgruß an die Mitglieder, deren Familien und Freunde? Ein Hit für die Öffentlichkeitsarbeit? Zumindest hat er am Schluss seiner Nachricht ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und vor allem gesundes neues Jahr gewünscht.

Präsident Scheiba schreibt, dass er sich nach bald vier Jahren im Amt erlaubt, die Mitglieder persönlich anzusprechen. Seine Präsidentschaft umfasst bisher die Jahr 2021, 2022 und 2023. Das sind 3, wenn ich mich nicht verrechne.
Und wie er schreibt, sollen weitere Mitglieder für eine ehrenamtliche Tätigkeit gefunden werden, "wie schon in unserem Jahresbrief 2024 aufgezeigt". Aber der ist doch noch nicht verschickt worden und laut Geschäftsführer erst für Anfang Januar zu erwarten. Meint er vielleicht 2023?
Und ist es denn wirklich zu viel verlangt, gerade in einer solchen Aushängeschild-Nachricht für eine vernünftige Orthografie und Grammatik zu sorgen? So viel Zeit muss sein! Nur ein Beispiel: Die Gewinnung von Mitgliedern ist im Fokus und nicht sind im Fokus.
Und salbungsvolle Worte wie "Wir müssen als Verein wieder zueinander finden und uns gemeinsam den Herausforderungen stellen" sind inzwischen nichts mehr als abgedroschene Worthülsen. Vielleicht sollten der Präsident und andere erst mal wieder zu den Mitgliedern finden - das wäre ein guter erster Schritt!

Nichts Gutes erahnen lässt eines der Vorhaben für die Zukunft. Zum Punkt "Nutzung und Auslastung des BdF Servers" (gemeint sein kann nur der BdF-Schachserver) bin ich sehr gespannt, was uns präsentiert werden wird.


 

Persönliche Mannschaftssuche des BdF-Präsidenten
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18.12.2023


Persönliche Mannschaftssuche des BdF-Präsidenten




Die Vereins-Website des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) offeriert einen Service, der von mir vor etlichen Jahren eingeführt worden ist: die Möglichkeit für Spieler, eine Mitspielgelegenheit in einer Mannschaft in einem Teamturnier über die Website zu suchen. Und selbstverständlich steht dieser Service allen Mitgliedern offen, auch den ehrenamtlich Tätigen. Aber: ebenso selbstverständlich ohne Ausnutzung einer Vorteilsziehung durch das Ehrenamt.

Mit Eintrag vom 21.11.2023 sucht der BdF-Präsident eine Mannschaft für die ICCF Champions League. Gut so! Aber mit seiner Funktionsadresse als Kontaktadresse (praesident@bdf-fernschachbund.de). Das ist unmoralisch! Für frühere Vorstände war die Trennung von Ehrenamt und Privatbereich selbstverständlich und eine Ehrensache!


 

Dunning-Kruger-Effekt
Grafik - neutral, nicht gut oder schlecht

3.12.2023


Dunning-Kruger-Effekt




Sehr interessant und lesenswert: Dunning-Kruger-Effekt!


 

BdF-Mitgliederkreis - Präsenz in sozialen Medien
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2.12.2023


BdF-Mitgliederkreis - Präsenz in sozialen Medien




Der BdF-Mitgliederkreis (siehe hierzu meinen Blog-Beitrag vom 10.10.2023) prüft die Ausweitung seiner Aktivitäten durch die Nutzung sozialer Medien. Damit verbunden ist die Chance, auch das Fernschachspiel als solches wieder etwas mehr in das Blickfeld der Schachfreundinnen und Schachfreunde allgemein zu rücken. Bis einschließlich 2020 unterhielt der Deutsche Fernschachbund e.V. auch selbst eine Seite bei Facebook und einen Account bei Twitter, heute X. Beide wurden gezielt für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt und entsprechend gepflegt. Ab dem 1.1.2021 gewählte Vorstände sind dafür verantwortlich, dass diese Informations- und Kommunikationswege heute nicht mehr genutzt werden, wofür eigentlich die Grafik "Daumen nach unten" passend wäre.

Natürlich spart man sich einiges an Zeit und Aufwand, wenn man diese Wege nicht nutzt. Nur muss man sich dann auch nicht wundern, wenn man potenzielle Interessenten nicht mehr erreicht und eigene Mitglieder den Ausfall als weiteren Verlust wahrnehmen und dies den Verantwortlichen ankreiden.

Vielleicht kann durch ein Aktivwerden des BdF-Mitgliederkreises in sozialen Medien etwas zur Förderung des Fernschachs und gegen den weiteren Abstieg des Deutschen Fernschachbundes e.V. erreicht werden. Man soll die Hoffnung nie aufgeben!


 

Anmeldung zu ICCF-Turnieren per Direct Entry (DE)
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30.11.2023


Anmeldung zu ICCF-Turnieren per Direct Entry (DE)




Vom Deutschen Fernschachbund e.V. (BdF) auf dem ICCF-Webserver entsprechend freigegebene Mitglieder können direkt zu internationen Turnierveranstaltungen melden (DE). Diese Meldung hat einige deutliche Vorzüge gegenüber einer Meldung über die nationale Föderation, für dem BdF angehörende Mitglieder also über den BdF. Die Meldung kann online direkt auf dem ICCF-Webserver, somit ohne Zwischenschaltung des nationalen Verbands, abgegeben werden, geht ICCF entsprechend sofort und ohne jede Verzögerung zu. Damit geht man Fehlern, die durch ein Zwischenschalten des BdF passieren können, gänzlich aus dem Weg. Die Zugangsberechtigung zu einem Turnier wird sofort vom ICCF-Webserver geprüft; fehlt es daran, wird die Meldung nicht zugelassen. Und besonders vorteilhaft ist auch, dass unmittelbar zum Meldevorgang online das Startgeld bezahlt werden kann. Einfacher geht es kaum. Und der Weg über den BdF ist eben deutlich umständlicher, führt zu Verzögerungen und macht Fehler im händischen Verarbeitungsprozess möglich.

Für meine Spielgemeinschaft habe ich 5 Mannschaften zur neuen Saison der ICCF Champions League angemeldet. Ich hatte schon damit gerechnet, dann kam es auch dazu: Die Meldeprozesse hakten teilweise, weil Spielerdaten seitens des BdF nicht korrekt auf dem ICCF-Webserver gepflegt worden waren. Für 3 Spieler lag die zustehende Freischaltung auf dem ICCF-Webserver nicht vor, 2 Mannschaften konnten deshalb nicht störungsfrei angemeldet werden. In 2 Fällen handelte es sich um Spieler, die schon jahrelang BdF-Mitglieder sind und schon beide mehr als 100 Partien auf dem ICCF-Webserver gespielt haben.
Die Anmeldung der betroffenen Mannschaften scheiterte jeweils daran, dass diese Spieler aufgrund fehlerhafter Daten nicht zugelassen waren. Der angegebene Grund war dabei, dass nach den Daten des BdF diese Spieler ihren nationalen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben. Beide Spieler hatten ihren Beitrag aber schon im Frühjahr beglichen. Nur hat(te) der BdF-Delegierte, der Präsident des BdF, nicht überprüft, ob die Daten auf dem ICCF-Webserver korrekt eingetragen waren. So kam es zur Zurückweisung dieser Spieler mit der - in der Sache falschen und unverschämten - Begründung eines angeblichen Beitragsrückstands.

Verständlicherweise kam es zu unmutigen und teilweise verständnislosen Rückmeldungen von betroffenen Spielern und weiteren Personen. Der Vorwurf eines Beitragsrückstands wurde zurückgewiesen. Die Spieler übermittelten Zahlungsbelege zum Jahresbeitrag 2023, um die Freischaltung auf dem ICCF-Webserver durch den Präsidenten des BdF zu erreichen. Bemerkenswert war dabei schon, dass nach der Problemmeldung an den BdF zunächst nichts passierte. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob man sich Zeit mit der Prüfung und Bearbeitung gelassen hat oder ob keine Feststellung erfolgen konnte, ob der Beitrag jeweils tatsächlich bezahlt worden war.

Sehr ärgerlich war die gänzlich unzureichende Kommunikation! Der Präsident gab mir als die Mannschaften Meldenden trotz Rückfragen keinerlei Informationen. Gedankenlosigkeit, Gleichgültigkeit, mangelnde Einsatzbereitschaft, Schikane? Ich weiß es nicht, aber Gedankenlosigkeit kann ich mir angesichts der ihm zugegangenen E-Mails nicht vorstellen. Konsequenz seines Verhaltens war, dass ich mehrfach neue Meldeversuche vornehmen musste, um ebenso mehrfach wieder im Meldeprozess hängen zu bleiben, bis es dann irgendwann doch gelang. So etwas muss man nicht haben, muss man aber wohl befürchten, solange der jetzige Präsident noch im Amt ist.

Und was schrieb er einem der Spieler, die unberechtigt der säumigen Beitragszahlung bezichtigt wurden? Er schrieb ihm, dass die Ursachen der Probleme darin lägen, dass in der Vergangenheit beim Anlegen bzw. der Pflege des Spieleraccounts nicht korrekt gearbeitet worden sei. Dieser Präsident ist seit fast 3 Jahren im Amt, hat offenbar zu keinem Zeitpunkt die auf dem ICCF-Webserver gespeicherten Daten überprüft und bezichtigt seine Vorgänger der unzureichenden Aufgabenerfüllung! Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist immer die Badehose schuld!
Und interessant ist auch, dass er seine E-Mails mit einem datenschutzrechtlichen Vertraulichkeitshinweis versieht. Einschüchterung, um nachteilige Austäusche zwischen Mitgliedern zu unterbinden oder datenschutzrechtliches Erfordernis? Datenschutzrechtlich war nichts Problematisches enthalten.

Ein BdF-Mitglied, das von den oben beschriebenen Vorgängen mitbetroffen war, schrieb mir zur Aussicht, dass eine Arbeit Hand in Hand erfolgen müsste, um derartige Vorkommnisse zu vermeiden: "und auf gar keinen Fall mit unserem ICCF Delegierten, der so fehlbesetzt ist, wie einer nur sein kann." Diese Einschätzung teile ich!

Im kommenden Jahr 2024 beginnt die neue Saison der Deutschen Fernschach-Mannschaftsmeisterschaft. Für meine Spielgemeinschaft habe ich bisher immer mehrere Mannschaften organisiert und angemeldet; zur letzten DFMM waren dies 6 Teams. Zur nächsten DFMM werde ich mich nicht mehr organisierend betätigen. Die schlechten Erfahrungen im Umgang mit dem BdF zur ICCF Champions League wirken tief - so etwas brauche ich nicht noch einmal!



 

Titel Nationaler Fernschachmeister (Gold, Silber, Bronze)
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17.11.2023


Titel Nationaler Fernschachmeister (Gold, Silber, Bronze)




Im Jahr 2010 hat der Deutsche Fernschachbund e.V. ein System zur Vergabe nationaler Fernschachtitel eingeführt. Seitdem wurden jährlich die Titel Nationaler Fernschachmeister in Gold, Silber und in Bronze vergeben. Die Titelträger wurden auf der Website des Vereins eingetragen (https://www.bdf-fernschachbund.de/titelverleihungen.html). Die Listen wurden jährlich ergänzt.
Die Verleihungen erfolgten jährlich, teilweise sukzessive über das Jahr hinweg, jeweils mit dem Erfolg der Spielerinnen und Spieler und in entsprechend zeitlicher Nähe.
Erfolgten! Seit Jahren ist ausweislich der fehlenden Eintragungen auf der Vereins-Website kein Titel Nationaler Fernschachmeister (Bronze) vergeben worden. Genau dieser Titel, der nicht an Einzelerfolgen in Turnieren geknüpft ist, macht den Verantwortlichen Arbeit. Dies liegt daran, dass mit ihm die Ermittlung von Normpunkten verbunden ist, die Spielerinnen und Spieler in zahlreichen Turnieren errungen haben können. Offenbar wird diese Arbeit nicht mehr erledigt, werden also die Normpunkte nicht mehr nachgehalten und fortgeschrieben und somit auch keine Bronze-Titel mehr vergeben.
Damit erhalten diejenigen Spielerinnen und Spieler den für sie vorgesehenen Titel nicht mehr, die kontinuierlich an Turnieren teilgenommen und darin Erfolge erzielt haben. Ihnen wird nicht nur die mit dem Titel verbundene sportliche Anerkennung versagt, sondern auch der ihnen hierfür gebührende Respekt.

Und natürlich gehören diese Titel auch zum "Kitt", der den Verein zusammenhält. Die Spielerinnen und Spieler streben die Titel an, sind spielerisch aktiv und halten dem Verein weiter die Treue.

Mein Appell richtet sich zugleich an Präsident, Geschäftsführer, PR-Manager und Turnierdirektor: Machen Sie endlich Ihre Arbeit und verleihen Sie nach dem Titelsystem zustehende Titel schnellstmöglich! Und wenn Sie die von den Spielerinnen und Spielern erreichten Normpunkte nicht fortgeschrieben haben sollten, dann holen Sie das Versäumte schnellstmöglich nach!



 

Keine Ehrungen mehr
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10.11.2023


Keine Ehrungen mehr




Dank und Anerkennung gegenüber langjährigen Mitgliedern sowie gegenüber den Menschen, die sich langjährig ehrenamtlich für den Verein durch Übernahme und Ausübung von Aufgaben und Tätigkeiten eingesetzt haben, waren früher eine Selbstverständlichkeit im Deutschen Fernschachbund e.V. Über Jahrzehnte hinweg wurden jährlich die Mitglieder, die 25, 40 oder gar 50 Jahre dem Verein die Treue gehalten haben, mit Urkunden und Ehrenzeichen geehrt. Sie wurden in die entsprechenden Ehrenlisten auf der Vereins-Website eingetragen (https://www.bdf-fernschachbund.de/ehrungen.html). Da der Verein auch Mitglieder hat, die 60 und sogar 70 Jahre dem Verein angehören, wurden vor rund 5 Jahren weitere besondere Ehrungen für diese Mitglieder eingeführt.

Für eine langjährige Tätigkeit als Vorstandsmitglied, Turnierleiter oder Referent (mindestens 15 Jahre) oder für herausragende Einzelleistungen wurde die Ehrenmitgliedschaft verliehen.

Natürlich sind diese Anerkennungen nicht nur der Beweis gewesen, dass der Verein, stellvertretend durch den Vorstand, diesen Mitgliedern dankt und einen besonderen Respekt zollt, sondern auch der Mitgliederbetreuung gewidmet. Die Ehrungen sind auch ein Element des "Kitts" im Verein, Mitglieder werden im Verein gehalten.
Die Mitglieder nehmen wahr, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. eine ethisch-moralische Pflicht zur Anerkennung hat und er dieser pflichtgemäß durch die Ehrungen nachkommt. Wenn er dies denn tut!

Die Ehrenordnung des Vereins (https://www.bdf-fernschachbund.de/ehrenordnung.html) trifft die Regelungen, unter denen die Ehrungen erfolgen. In ihrer aktuellen Fassung wurde sie am 22.6.2017 beschlossen.

Ausweislich der fehlenden Eintragungen auf der Vereins-Website ist der aktuelle Vorstand seit Jahren säumig. Die verbindliche Ehrenordnung wird demnach nicht mehr umgesetzt. Den zu dankenden und den zu ehrenden Mitgliedern werden der Dank, die Anerkennung und der Respekt verweigert.
Der aktuelle Präsident war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 2017 zur geltenden Ehrenordnung noch nicht in einem Vorstandsamt. Geschäftsführer Stephan Busemann aber war zu jener Zeit bereits Präsident des Vereins. Die aktuelle Missachtung der Regelungen in der Ehrenordnung des Vereins ist auch deshalb bemerkenswert, weil diese unter seiner Mitwirkung entstanden sind.

Mein Appell richtet sich an Präsident und Geschäftsführer: Machen Sie endlich Ihre Arbeit und ehren Sie die Menschen im Verein, denen Sie stellvertretend für alle Mitglieder Ehre und Respekt zu erweisen haben!



 

Fast dreijährige Untätigkeit
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4.11.2023


Fast dreijährige Untätigkeit




Mit Ablauf des 31.12.2020 bin ich aus dem Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. ausgeschieden. Bis heute und trotz mehrfacher Hinweise, Bitten um Veranlassungen zur Änderung der Situation, entsprechende Aufforderungen etc. werde ich noch immer von Dritten als Vertreter des Vereins kontaktiert, weil die Nachfolger im Vorstand daran nichts ändern bzw. nicht nachhaltig genug vorgehen, um eine Änderung herbeizuführen.


Zwei wichtige Beispiele dazu:

Bis heute sind verschiedene E-Mail-Adressen des Vereins, die auf die Domain-Endung .com lauten, auf mich eingetragen. Dies gilt nicht zuletzt für die Adresse "Geschaeftsfuehrer@Fernschachbund.com". Glauben Sie nicht? Senden Sie eine Test-Nachricht an diese Adresse! Ich werde Ihnen umgehend und auf jeden Fall schnellstmöglich den Eingang bestätigen. Natürlich gehen mir dabei auch Informationen zu, die mich absolut nichts angehen. Früher habe ich diese Nachrichten intern weitergeleitet. Inzwischen mache ich dies nicht mehr. Dem Präsidenten und dem Geschäftsführer ist die Problematik natürlich lange bekannt. Aber es passiert nichts, was zu einer Ausräumung führt.

Übrigens betrifft die Problematik auch zahlreiche weitere E-Mail-Adressen, z.B. solche von Turnierleitern. Es kann sich jeder selbst ausmalen, welche Folgen mit dieser Problematik im Raum stehen.

Seit vielen Jahren zählt zur Werbung des Vereins auch eine Anzeigenschaltung im Internet über Google Ads. Sie führt dazu, dass BdF-Werbung auf fremden Seiten eingeblendet wird, z.B. auf Schachseiten. Aus der Vergangenheit weiß ich, dass diese Werbung effektiv ist und zu Beitritten von Mitgliedern geführt hat. Ja, geführt hat, heute nicht mehr.

Ich bin auch heute noch für den Deutschen Fernschachbund e.V. als Vertreter eingetragen. Ich habe Monat für Monat die Abrechnungen erhalten. Diese habe ich früher Monat für Monat weitergeleitet, aber irgendwann habe ich dies eingestellt, natürlich auf "Vorwarnungen". In der Folge hatte der Verein keine Belege mehr für die Abbuchungen, nur noch die Abzüge auf dem Kontoausdruck. Alle meine Bemühungen, aus dieser Verpflichtung entlassen zu werden, waren erfolglos. Zuletzt, und dies ist auch schon wieder viele Monate her, war der Geschäftsführer in der Sache tätig. Erreicht bzw. erfolgreich zu Ende gebracht hat er nichts dazu.
Vor Monaten habe ich das Budget für die Anzeigenschaltung auf null gesetzt. So bekomme ich wenigstens keine Abrechnungen mehr. Aber ohne Kündigung, zu der ich als nicht Vertretungsbefugter nicht berechtigt bin, kann ich keine ordnungsgemäße Änderung zu meiner vollständigen Entlastung erreichen. Hier müssten die aktuellen Vereinsvertreter endlich und endlich wirksam handeln.
Offenbar stört es niemanden im Vereinsvorstand, dass Abbbuchungen seitens Google Ads bis zu meiner o.g. Änderungs erfolgt sind, dafür aber keine Belege vorliegen. Warum keine Beanstandung vom Revisor für das Geschäftsjahr 2022 vorgenommen worden ist, kann ich mir nicht erklären. Ist keine ordnungsgemäße Belegprüfung durchgeführt worden?

Die aktuellen Vereinsvertreter scheint auch die Gefahr nicht zu stören, dass das Budget für die Werbeeinblendungen nach oben gesetzt werden könnte und die Anzeigenkampagnen auf beliebige Seiten im Internet ausgeweitet werden könnten. Dies würden sie dann nur an hohen monatlichen Abbuchungen seitens Google erkennen, für die sie nicht einmal Belege hätten. Natürlich werde ich so etwas keinesfalls machen. Aber ich will auch keinen womöglichen Verdacht hinnehmen, wenn es aus irgendeinem Umstand heraus hierzu kommen sollte und kein Veranlasser auszumachen ist.

Vielleicht und hoffentlicht führt dieser Beitrag hier in meinem Blog dazu, dass Präsident und Geschäftsführer endlich aufwachen und handeln!



 


Gegendarstellung im BdF-Newsletter vom 1.11.2023
Grafik - fraglich ob gut oder schlecht

2.11.2023


Gegendarstellung im BdF-Newsletter vom 1.11.2023




In meinem Beitrag vom 16.10.2023 mit dem Titel "Ethisch-moralisch zweifelhaftes Handeln" habe ich meine Meinung zu einem Beitrag im BdF-Newsletter vom 1.9.2023 zur Mitgliederversammlung geäußert, der die folgende Formulierung enthielt (Zitat): „Die Versammlung beschloss, die ehemaligen Vorstände xxx und xxx nicht wegen des von ihnen verursachten Schadens durch die fehlerhaft einberufene MV 2021 in Regress zu nehmen.“ [Die Namen habe ich erneut durch die Zeichenfolge xxx ersetzt.] Diese Aussage habe ich insbesondere als ethisch-moralisch unwürdig kritisiert. Dass sie das offenkundige Ergebnis einer laienhaft unkundigen rechtlichen Vorbereitung war, habe ich ergänzend erwähnt.

Im BdF-Newsletter vom 1.11.2023 ist nun zu lesen, dass die betroffenen ehemaligen Vorstände eine Gegendarstellung verlangt haben und diese im Newsletter veröffentlicht wird. Meine erste Reaktion war: Rechtlich korrekt, fair und ein Zeichen dafür, dass man gelernt hat. Und dann ...

... erklären die drei Autoren Präsident, Geschäftsführer und PR-Manager,

  • dass sie die Gegendarstellung unabhängig von deren Wahrheitsgehalt veröffentlichen. Natürlich ist man zu einer Gegendarstellung rechtlich verpflichtet, auch wenn einem die Wahrheit nicht passt. Natürlich kann auch jeder im Protokoll nachlesen, dass die Gegendarstellung wahrheitsgemäß gestaltet ist. Aber mit ihrer Erklärung sähen die Autoren Zweifel am Wahrheitsgehalt. Wer so etwas braucht ...
  • dass sie die für möglich gehaltenen Schuldzuweisungen an den Präsidenten entschieden zurückweisen. Was wollen die Autoren damit sagen? Wenn jemand Schuldzuweisungen an den Präsidenten für möglich hält, weisen sie diese zurück? Merkwürdig, nicht nur in der Formulierung! Und wer lesen kann, auch die veröffentlichte Sammlung der Vorstandsbeschlüsse, ist klar im Vorteil.
  • dass sie bei der Darstellung des Ablaufs der Mitgliederversammlung 2023 bleiben. Damit verpassen die Vorstandsmitglieder eine große Chance! Sie hätten zeigen können, dass sie gelernt haben. Sie hätten zeigen können, dass sie sich zur Rechtslage informiert haben. So aber machen sie sich zumindest denen gegenüber lächerlich, die ihre Aussage nicht ungeprüft für bare Münze nehmen.
Aber immerhin haben die Vorstandsmitglieder etwas geschafft - mit der Gegendarstellung verknüpft haben sie ihre "Sichtweise" nochmals in die (Vereins-)Öffentlichkeit getragen ...
Allerdings scheinen sie den Streisand-Effekt nicht zu kennen. Die offenbar unliebsame Information, dass der Präsident selbst den Auslöser für den Satzungsverstoß bei der Terminierung der Mitgliederversammlung gesetzt hat, haben sie damit weiterverbreitet. Sie können zurückweisen, was sie wollen, und dies auch noch so entschieden: Der Präsident hat durch die Missachtung der Fristbestimmungen zur Mitgliederversammlung bei seiner erfolgreichen Antragstellung deren fatale Terminierung ausgelöst.
Ich fühle mich an einen Juristenwitz erinnert. "Herr Richter, mein Mandant ist unschuldig! Er selbst hat es mir gesagt!"


 

Ethisch-moralisch zweifelhaftes Handeln
Grafik Daumen nach unten

16.10.2023


Ethisch-moralisch zweifelhaftes Handeln




Es steht außer Diskussion, dass ein Vereinsvorstand in seinen Entscheidungen und Handlungen umfassend rechtmäßig vorzugehen hat. Ein ethisch-moralisch einwandfreies Entscheiden und Handeln ist aber nicht minder wichtig. Es gibt mehrere Vorgänge, in denen ich genau dieses ethisch-moralisch einwandfreie Entscheiden und Handeln seitens des "BGB-Vorstandes" des Vereins vermisse. Zukünftig sollten alle Entscheidungen und Handlungen wieder über alle Zweifel an der ethisch-moralischen Korrektheit erhaben sein.

Drei aktuelle Vorgänge zu dieser Problematik:

Vorgang 1:
Im Newsletter des Deutschen Fernschachbundes e.V. „BdF-Newsletter 01.09.2023“ war zur Mitgliederversammlung 2023 zu lesen: „Die Versammlung beschloss, die ehemaligen Vorstände xxx und xxx nicht wegen des von ihnen verursachten Schadens durch die fehlerhaft einberufene MV 2021 in Regress zu nehmen.“ [Die Namen habe ich durch die Zeichenfolge xxx ersetzt.] Für diese Aussage zeichnete sich der Geschäftsführer verantwortlich. Diese Aussage ist nach meinem Verständnis unverantwortlich, für den Deutschen Fernschachbund e.V. eine Aussage der Schande und auch das Ergebnis einer laienhaft unkundigen Vorbereitung.
Im Newsletter wurde das Verursachen eines Schadens durch zwei ehemalige Vorstände behauptet. Schon der vom Vorstand in die Mitgliederversammlung eingebrachte diesbezügliche Vorlagepunkt war gänzlich abwegig, weil die angegebene Rechtsgrundlage für einen Schaden der behaupteten Art nicht anwendbar ist.

Derartige Behauptungen sollten niemals sorglos und auf der Basis einer laienhaften, unzureichend kundigen rechtlichen Prüfung ausgesprochen werden!

Bemerkenswert war zudem, dass die Antragstellung zu dem Punkt, der angeblich zu einer Schadensentstehung geführt haben soll, vom Präsidenten stammte und die Beschlussfassung im Vereinsvorstand einstimmig erfolgt war. Verursacht haben sollen den eventuellen Schaden aber nur andere.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Hauptintention der Vorlage zur Tagesordnung und die indiskutable Aussage im Vereins-Newsletter darin lag, diese (in der Vereinsöffentlichkeit) zu publizieren.

Vorgang 2:
So, wie der aktuelle Präsident und der aktuelle Geschäftsführer mit mir umgehen, geht man mit einem verdienten Vereinsmitglied nicht um. Der respektvolle Umgang mit Mitgliedern, die sich in der Vergangenheit für einen Verein ehrenamtlich eingebracht haben, ist eine Angelegenheit des menschlichen Umgangs im Verein und eine Angelegenheit auch des persönlichen Anstandes.

Im Blog-Beitrag "Mein Mitgliedsstatus im BdF" ist konzentriert dargestellt, welches Handeln ich Präsident und Geschäftsführer als ethisch-moralisch zweifelhaft sowie respektlos ankreide.

Warum ich hierfür gerade das Handeln des Präsidenten und des Geschäftsführers in den Fokus nehme? Mir sind nur solche Mitgliedsrechte genommen, zu denen diese beiden Vereinsvertreter „die Daumen drauf haben“. Der Verein als solches gewährt mir weiterhin die Ausübung der weiteren Mitgliedsrechte. Meine Meinung ist: Ich bin hier von einem Versuch betroffen, mich „kalt abzuservieren“, um einen ungeliebten Kritiker loszuwerden oder kurzzuhalten. Indem mir die Teilnahme an Mitgliederversammlungen verwehrt wird, ist man darin vor kritischen Worten von mir geschützt. Indem mir nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht verwehrt wird, ist ein möglichweise chancenreicher Konkurrent ausgebootet.

Die Entscheidung, ob ich weiter Mitglied im Verein bin und der Verein mir die Mitgliedsrechte uneingeschränkt zu gewährleisten hat, wird nun also vor einem Gericht und damit rechtlich entschieden. Hätten sich der Präsident und der Geschäftsführer an den Regeln einer einwandfreien Ethik/Moral orientiert, dann hätten Sie mir nach 23 Jahren, die ich dem Verein und seinen Mitgliedern ehrenamtlich gedient habe, meine Mitgliedschaft und die Ausübung meiner Mitgliedsrechte nicht verwehrt.

Vorgang 3:
Im Protokoll zur Mitgliederversammlung 2022, das der Geschäftsführer als Protokollführer gefertigt und der Präsident als Vorstandsvertreter unterschrieben hat, wurde ich namentlich als unrechtmäßig und E-Mail-Adressen missbräuchlich verwendend Handelnder benannt. Mit Datum des 11.8.2023 habe ich die entsprechenden im Protokoll enthaltenen Aussagen zum Sachverhalt als falsch gerügt und meine Erwartung ausgesprochen, dass dies protokollarisch vermerkt wird. Ich habe dem Geschäftsführer ausdrücklich bestätigt, dass keine geschützten E-Mail-Adressen unrechtmäßig und damit missbräuchlich verwendet worden sind. Meine Bitte um eine korrigierende Klarstellung wurde nicht erfüllt, sondern das Protokoll unverändert der Mitgliederversammlung 2023 vorgelegt.

Der Geschäftsführer antwortete am 14.8.2023 und zeigte sein Interesse auf, die Rechtsgrundlage für die Verwendung der E-Mail-Adressen zu erfahren. Dabei gab er zu erkennen, dass seine Protokollierung allein auf einer Vermutung fußte. Zitat: "Da Sie dabei nicht als Vorstand agierten, aber früher einmal Vorstand waren, liegt die Vermutung nahe, dass Sie die Adressen nach der Amtsübergabe nicht von Ihren Datenträgern gelöscht und stattdessen für Ihre Nachricht in unzulässiger Weise verwendet haben." Er kündigte an, dass sein "Verdacht wohl im Raum stehen bleiben" wird, wenn ich seinem Auskunftsbegehren nicht Folge leiste.

Das Hantieren mit Vermutungen und Verdachtsmomenten bei Ahnungslosigkeit zur Rechtsgrundlage, verbunden mit dem Ansinnen einer Umkehr der Beweislast, ohne die eine korrigierende Klarstellung unterbleibt, ist u.a. unethisch.

Am 16.10.2023 habe ich dem Geschäftsführer in einem offenen Brief zu den vorstehenden Vorgängen geschrieben.

Bei Interesse an diesem offenen Brief senden Sie mir bitte eine E-Mail. Ich leite Ihnen diesen offenen Brief dann gerne zur Kenntnisnahme zu.


 

BdF-Schachserver
Grafik Daumen nach unten

14.10.2023


BdF-Schachserver




Mir wird angst und bange um den Deutschen Fernschachbund e.V. und den vereinseigenen BdF-Schachserver, wenn ich sehe, wie unverständig und lieblos der aktuelle Vorstand mit ihm umgeht. Seine Bedeutung für den Verein wird offenkundig nicht erkannt. Auch ist nicht erkennbar, dass der Vorstand sich dieser Bedeutung entsprechend einbringt und anstrengt. Der in der Mitgliederversammlung 2023 vertretene Ansatz, dass der BdF-Schachserver kostenneutral oder gar gewinnbringend betrieben werden können muss, ist völlig abwegig. Der BdF ist ein Idealverein. Er lebt insbesondere von seinen Mitgliedsbeiträgen und von den Turniergeldern. Wenn in einem Fernschachverein die Mitgliedsgelder nicht für das zentrale Spielmedium eingesetzt werden sollen, wofür dann? Der BdF-Schachserver ist der wertvollste Vermögensgegenstand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den BdF-Schachserver so zu betreiben, dass der Anteil der Vereinsfinanzen, die für seinen Betrieb eingesetzt werden müssen, prozentual sinkt. Entweder muss der laufende Betrieb günstiger werden oder die Einnahmen müssen steigen. Dazu unten mehr. Nun aber zunächst etwas zur Historie.

Unten "zur Person" habe ich schon etwas zur Einführung des Serverfernschachs und die ursprüngliche organisatorische Umsetzung geschrieben. Nach seiner Einführung entwickelte sich das Serverfernschach in den Jahren ab 2003 sehr gut. Aber die Entscheidung, sich eines privaten Anbieters als Server zu bedienen, erwies sich zunehmend als nachteilig. Mitglieder des BdF gaben ihre Vereinsmitgliedschaft auf und spielten nur noch im Programm des Anbieters. Salopp gesagt schickten wir fortwährend unsere Kunden zu einem Konkorrenzanbieter, da wir in seinen Räumlichkeiten unsere Warentische aufgestellt hatten. So wurde die Entscheidung getroffen, einen eigenen Fernschachserver einzurichten.
Der Weltfernschachbund ICCF war mit seinem Webserver noch nicht soweit, dass er einsatzfähig war. Ich habe mich damals in Hamburg mit ICCF-Präsident Alan Borwell und zwei weiteren Offiziellen des ICCF getroffen. Damals war nicht absehbar, wann ICCF einen spielbereiten Server haben würde, und es war klar, dass er bei Aufnahme des Betriebs bis auf Weiteres nicht in einer deutsprachigen Version verfügbar sein würde.

Die Arbeiten zur Beschaffung eines eigenen Fernschachservers wurden mir übertragen. Ich habe die Leistung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen 3 Angebote, eines davon mit einem Nebenangebot, ein. Das günstigste Angebot belief sich auf einen Kaufpreis von 54.000 Euro, die im Rahmen eines 10 Jahre laufenden Leasingvertrages zu zahlen waren. Dieses Angebot war zugleich jenes, das der Leistungsbeschreibung des Vereins am genauesten entsprach. Es wurde entsprechend ausgewählt. Das zweitbeste Angebot belief sich auf einen Angebotspreis von über 90.000 Euro, das dritte auf 120.000 Euro. Das Nebenangebot lag oberhalb des zweiten und unterhalb des dritten Angebotes.

Der Kaufpreis war in Einmalzahlungen und laufende Leasingraten unterteilt. Es gelang mir, Sponsoringeinnahmen zu akquirieren, die sich in den ersten Betriebsjahren auf fast 30.000 Euro summierten. Rechnerisch hat der Deutsche Fernschachbund e.V. seinen Fernschachserver aus allgemeinen Vereinsmitteln mit einem Betrag von rund 25.000 Euro finanzieren müssen, ebenfalls rechnerisch verteilt auf 10 Jahre (Leasingzeitraum). Für Einmalzahlungen wurden Rückstellungen gebildet und daraus auch erbracht.

Wenn also heute von Personen des Vereinsgeschehens Aussagen kommen, der BdF-Schachserver sei überteuert eingekauft worden, sei nicht ausfinanziert gewesen, sei nicht mit hohen Sponsoringeinnahmen finanziert gewesen etc., ist dies mit offenkundigem Nichtwissen verbunden, wenn mit derartigen Aussagen nicht sogar schmutzige Wäsche gewaschen oder vom eigenen Versagen abgelenkt werden soll.

Also: entweder Ausgaben runter oder Einnahmen rauf oder beides! Dies gilt für den Betrieb und den Support, denn der Server ist Vereinseigentum. Der aktuelle Vertrag gibt dem Verein das Recht zu einer kurzfristigen Kündigung des Vertrags zu Betrieb und Support. Der Server kann in Eigenleistung betrieben werden. Auch ist ein Wechsel zu einem günstigeren Partner möglich, wenn man denn einen findet. Und die Verantwortlichen sollten sich endlich ins Zeug legen, um eine Steigerung der Einnahmen durch Sponsoring zu erzielen.
Insofern mein Appell insbesondere an den aktuellen Präsidenten und den aktuellen Geschäftsführer: Setzen Sie sich endlich, intensiv und nachhaltig dafür ein, dass der BdF-Schachserver nicht in Gefahr gerät! Geht der Server, gehen die Mitglieder!


 

BdF-Mitgliederkreis
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10.10.2023


BdF-Mitgliederkreis




Sehr positiv finde ich den BdF-Mitgliederkreis, ein lockerer und offener Zusammenschluss von Mitgliedern des Deutschen Fernschachbundes e.V. Deshalb beteilige ich mich daran. Wir tauschen uns aus und diskutieren Themen aller Art zum Deutschen Fernschachbund e.V., z.B. zum Vereinsrecht, zu verschiedenen vereinsinternen Vorgängen und auch zu den Möglichkeiten der Mitglieder zur Mitwirkung an den Vereinsbelangen.

Den Mitgliedern des BdF-Mitgliederkreises ist es besonders wichtig, dass sie frei diskutieren und ihre Meinungsfreiheit ausüben können. Dabei geht es darum, fernab von schlichter Nörgelei und Meckerei konstruktiv an der Entwicklung des Deutschen Fernschachbundes e.V. mitzuwirken, z.B. auch durch Anträge an die Mitgliederversammlung. Es geht aber auch darum, vom BdF-Mitgliederkreis gesehene Fehlentwicklungen aufzuzeigen und diesen entgegenzuwirken.

Eine für die Öffentlichkeit vorgesehene Website hat der BdF-Mitgliederkreis nicht. Aber er hält eine Web-Visitenkarte vor, auf die Interessenten hingewiesen werden, wenn sie um Informationen bitten. Diese ist über Suchmaschinen nicht zu finden. Die Webadresse ist http://bdf-mitgliederkreis.online.


 

Mein Mitgliedsstatus im BdF
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05.10.2023


Mein Mitgliedsstatus im Deutschen Fernschachbund e.V. (BdF)




Im April 2022 habe ich - nach früher lange währenden Auseinandersetzungen mit dem von der Mitgliederversammlung 2020 gewählten Präsidenten und neu nach wiederholten Auseinandersetzungen mit dem von der Mitgliederversammlung 2021 gewählten Geschäftsführer - die Kündigung meiner Mitgliedschaft im Deutschen Fernschachbund e.V. mit Wirkung nach dem 31.12.2022 ausgesprochen. Meine Kündigung wurde mir von diesem mit E-Mail vom 18.4.2022 bestätigt. Es wurde erst später festgestellt, dass seine Wahl nichtig war, weil die Mitgliederversammlung 2021 insgesamt satzungswidrig organisiert war.
Am 27.8.2022 habe ich meine Austrittserklärung zurückgezogen und meine Mitgliedschaft über den 31.12.2022 hinaus erklärt. Mit E-Mail vom 2.9.2022 hat der Präsident den Erhalt meiner Erklärung zur Rücknahme der Kündigung bestätigt.

In seiner Bestätigung vom 2.9.2022 ließ der Präsident bereits erkennen, dass er darauf hinwirken würde, dass ich den Verein verlassen müsste ("Somit ergibt sich der Fortbestand deiner vorliegenden Austrittserklärung vom 18.04.2022 gegenüber dem Vorstand des BdF."). Dabei vertrat er die Ansicht, dass das als Geschäftsführer aufgetretene Mitglied meine Austrittserklärung bestätigt habe und dies trotz der Nichtigkeit seiner Wahl fortgelte ("...als Geschäftsführer, war zu diesem Zeitpunkt mit dieser Tätigkeit betraut und hat deine Austrittserklärung ordnungsgemäß beantwortet.").

Im Verlauf des frühen Jahres 2023 stellte ich fest, dass mir verschiedene Mitgliedsrechte sukzessive genommen wurden. So konnte ich mich am 13.2.2023, 6:56 Uhr, zum Mitgliederbereich der BdF-Homepage einloggen, unmittelbar darauf aber nicht mehr. Der Zugang zum BdF-Schachserver ist mir bis heute verblieben.
Am 13.6.2023, 20.35 Uhr, konnte ich demgegenüber keine Turniermeldung per Direct Entry auf der ICCF-Website abgeben, wobei die folgende Begründung ausgeworfen wurde: "Ihr Nationalverband erlaubt die Anmeldung über Direct Entry nur für Mitglieder, die ihre Mitgliedsgebühren bezahlt haben. Nach unserer Datenlage haben Sie die Mitgliedsgebühren noch nicht bezahlt. Darum steht Ihnen Direkt Entry derzeit nicht zur Verfügung."
Eine Beitragsrechnung hatte ich nicht erhalten. Deshalb habe ich Anfang des Jahres 2023 den Mitgliedsbeitrag für das Jahr ohne Rechnung gezahlt. Der Betrag wurde vom BdF, offenbar veranlasst vom Präsidenten, ohne Angabe eines spezifischen Grundes zurücküberwiesen.

Ich habe am 2.4.2023 Klage beim Amtsgericht Hamburg eingereicht. Die Klage zielt darauf, den Beklagten zu verurteilen, das Mitgliedschaftsverhältnis mit mir ohne Einschränkungen fortzusetzen und mir die vollständige und unbeeinträchtigte Ausübung meiner Mitgliedsrechte zu ermöglichen. Die Klage ist noch nicht entschieden.

Einer der Gründe, die mich zur Rücknahme meiner Kündigung der Mitgliedschaft veranlasst hat, ist § 2 Abs. 2 der Mannschaftsturnierordnung. Ich war und bin Mannschaftsführer verschiedener an der Deutschen Fernschach-Mannschaftsmeisterschaft wie auch am Fernschach-Mannschaftspokal teilnehmenden Mannschaften. Während ich dem Verlangen des Vereins nachgekommen bin, für die Dauer der Meisterschaften Mitglied zu bleiben, versuchen mich Präsident und Geschäftsführer aus dem Verein zu drängen. Im Vereinsinteresse kann deren Handeln und Verhalten nicht liegen; ich gehe von deren schlicht eigennützigem Verhalten bzw. persönlichen Motiven aus (vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass ich eine erneute Kandidatur für Vorstandsämter erwogen und dies mitgeteilt hatte, somit als ernster Gegenkandidat gesehen worden sein dürfte). Im Falle meines Klageerfolges wird der Deutsche Fernschachbund e.V. die Verfahrenskosten zu tragen haben.
Interessant ist auch, dass die Ausgrenzung von verschiedenen anderen Vereinsvertretern mir gegenüber nicht erfolgt. Dies gilt beispielsweise für Turnierleiter, aber auch für ein Mitglied des neuen Vorstandes.
Ein Vorgang wie dieser dürfte wohl einmalig in der Geschichte unseres Vereins sein.

International kann ich weiterhin spielen, weil ich seitens ICCF nach Einschalten dessen Präsidenten durch mich eine entsprechende Teilnahmegenehmigung von dort erhalten habe. International sind verantwortungsbewusste Fernschachfreunde tätig, die sehr darauf achten, dass sie sowohl rechtlich einwandfrei als auch ethisch-moralisch korrekt handeln.


 

Mein ehrenamtliches Engagement für den Deutschen Fernschachbund e.V.
Foto Uwe Bekemann

03.10.2023


Ein paar Infos zur Person und zu meinem Wirken im Deutschen Fernschachbund e.V.



Schön, dass du mein Fernschach-Blog gefunden hast! Hier gibt es ein paar Infos von mir über mich, damit ihr wisst, wer hier schreibt.

Seit Kindheitstagen ist das Schachspiel meine Passion. Seit 1985 spiele ich, Jahrgang 1959, ununterbrochen Fernschach, in anderen Sprachen sinngemäß auch als Korrespondenzschach bezeichnet. Rund 23 Jahre habe ich im Deutschen Fernschachbund e.V. ehrenamtliche Aufgaben wahrgenommen, davon rund 15 Jahre im Vorstand.

Im Jahr 1998 wurde ich von einem früheren Vorstandsmitglied des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF [Die Abkürzung leitet sich vom früheren Vereinsnamen "Bund deutscher Fernschachfreunde" ab]) gefragt, ob ich Interesse hätte, die Aufgabe des Jugend-Zentralturnierleiters zu übernehmen, die schon längere Zeit vakant war. Ich willigte ein und nahm diese Aufgabe dann für rund 5 Jahre wahr. Zum Zeitpunkt meiner Übernahme der Aufgabe gab es gerade mal noch 8 aktive Jugendspieler. Es gelang mir mit verschiedenen Maßnahmen, deren Zahl in den nächsten Jahren zu steigern, so dass es bei der Abgabe der Aufgabe 220 Kinder und Jugendliche gab, die mindestens ein Jugend- oder Juniorenturnier im BdF gespielt hatten.
Da ich auch eine Website für das Jugendfernschach erstellt hatte, wurde ich 2003 gefragt, ob ich die Tätigkeit des Webmasters des Vereins übernehmen könnte. Ich willigte ein, erstellte eine neue Website und nahm die Aufgaben für mehr als 15 Jahre wahr. Die Website blieb bis 2021 online, bevor sie von einer neuen Website abgelöst wurde.

Für das Jugendfernschach erhielt ich vom damaligen Vorstand die Genehmigung, das Serverfernschach einzuführen. In Zusammenarbeit mit einem privaten Serverbetreiber gelang dies. Die gemachten guten Erfahrungen führten - nach vielen internen Diskussionen und auch gegen Widerstände - dazu, das Serverfernschach auch für den Seniorenbereich zu testen und einzuführen. Mir wurde hierzu die Aufgabe des Serverbeauftragten übertragen. In Zusammenarbeit mit dem privaten Serverbetreiber, der auch schon der Partner im Jugendbereich war, gelang auch dies. In der Folge wurde der Zugaustausch auf dem Server die führende Zugaustauschart.

Im Jahr 2006 wurde ich in den Vorstand gewählt (Marketingdirektor, bald umbenannt in PR-Manager). In diesem Vorstandsamt blieb ich, mehrfach wiedergewählt, bis einschließlich 2016. Von 2017 bis 2020 war ich im Anschluss Geschäftsführer des BdF. Mit Ablauf des Jahres 2020 habe ich für kein Vorstandsamt mehr kandidiert.

Die Zeitschrift Fernschachpost, ein offizielles Verkündungsorgan des BdF, wurde seit 2005 von einem privaten Verlag herausgegeben. Dieser gab die Zeitschrift mit Ablauf des Jahres 2007 auf. Ein neuer Verleger wurde nicht gefunden. Auf Betreiben des damaligen Geschäftsführers und mir beschloss der Vorstand, die Fernschachpost ab 2008 selbst herauszugeben. Alle redaktionellen Aufgaben sollten bei mir liegen, Drucksatz und das Geschäftliche beim Geschäftsführer. Leider verstarb dieser Anfang 2008. Für 3 Ausgaben übernahm der frühere Verleger den Drucksatz übergangsweise. Ab der Ausgabe 4/2008 habe ich neben den Aufgaben eines Redakteurs, des Chef-Redakteurs sowie der Anzeigenbeschaffung auch den Drucksatz und den Kontakt mit der Druckerei übernommen. Mehr als 80 Ausgaben der Fernschachpost habe ich entsprechend bearbeitet.

Die Einrichtung zahlreicher Turnierangebote ging auf mein Betreiben, meine Vorbereitung bzw. meine Mitwirkung an der Vorbereitung zurück. Hierzu zählen die Pyramide, die engine-freien Turniere und Meisterschaften, Chess960, Rapid-Fernschach und die Fernschach-Betriebssportmeisterschaften.

Ab 2007 habe ich alle Meisterfeiern, die alle 2 Jahre stattfanden, organisiert und zumeist in Zusammenwirken mit dem jeweiligen Präsidenten durchgeführt. Die jährliche Mitgliederversammlung war mehrfach von mir zu organisieren.

Die Mitgliedschaft des Deutschen Fernschachbundes im Deutschen Schachbund e.V. geht auf das Betreiben eines damals für den Deutschen Schachbund tätigen Mitarbeiters und mir zurück.

Die ganz überwiegenden Inhalten der Website des Vereins sind von mir erarbeitet worden. Diese sind schlicht in das neue Format der Website nur importiert worden.
Das BdF-Wiki ist inhaltlich - auch nach heutigem Stand - beinahe ausschließlich von mir erarbeitet worden.

Die Gründung des Fördervereins BdF-Zugvogel geht auf meine Initiative zurück.


Hinweis: Die für die Grafiken verwendeten Vorlagen stammen von publicdomainvectors.org.