Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Ausbildung
Verwaltungskräfte müssen frühzeitig und deshalb bereits im Rahmen
der Ausbildung umfassend über
- Korruption allgemein,
- die strafrechtlichen Vorschriften der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
sowie die Konsequenzen nach den dienst-, arbeits- und haftungsrechtlichen
Bestimmungen,
- Gefahrensituationen und
- praktische Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
informiert werden.
Einerseits soll damit das Unrechtsbewusstsein gegenüber korruptionsrelevanten
Praktiken geschaffen oder gestärkt, andererseits soll frühzeitig das
Rüstzeug an die Hand gegeben werden, mit dessen Hilfe Korruptionssachverhalte
besser erkannt werden können.
Zu diesem Zweck ist es unentbehrlich, dass das Thema "Korruptionsvermeidung"
dauerhaft Teil der Ausbildung an den Fachhochschulen für öffentliche
Verwaltung, Studieninstituten und Verwaltungsschulen wird. Die Integration in
die Ausbildungsfächer "Öffentliches Dienstrecht", "Arbeitsrecht"
bzw. "Strafrecht" bietet sich an.
Die notwendigen Kontakte zu den externen Bildungseinrichtungen müssen
geknüpft und späterhin weiter unterhalten werden.
Eine besondere Form der frühzeitigen Information neuer Auszubildender bzw.
Beamter im Vorbereitungsdienst ist eine frühzeitige allgemeine Information
zum Thema durch eigene Dienstkräfte der Ausbildungsbehörde, insbesondere
einen Antikorruptionsbeauftragten. Dieser kann gezielt über eigene spezifische
Regelungslagen informieren und so zu einer besonderen Sensibilisierung beitragen.
Einführungsveranstaltungen für den Zielpersonenkreis sollten entsprechend
um den skizzierten Inhalt erweitert werden. Derartige Veranstaltungen sollten als
eine Daueraufgabe erkannt und jährlich neu angeboten werden.
Junge Dienstkräfte, die nicht von einer solchen Veranstaltung erfasst werden
(z.B. im Rahmen von Praktika) bzw. die direkt nach Abschluss der (externen)
Ausbildung in den öffentlichen Dienst eintreten (z.B. in technischen Berufen),
werden von den Regelungslagen in Zusammenhang mit dem
Dienstantritt erfasst.
In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass in bemerkenswerter Anzahl neu
in den Ausbildungsdienst eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine oder
keine ausreichende Vorstellung davon haben, dass eine Tätigkeit im
öffentlichen Dienst erheblich auf das private Leben ausstrahlt, und dass auch
aus Gründen der Korruptionsprävention private Aktivitäten und
Kontakte eines kritischen Hinterfragens bedürfen. Die entsprechenden
Informationen führen in der Praxis nicht selten teilweise zu deutlichem
Erstaunen und werden ebenso teilweise hinsichtlich ihrer Richtigkeit sogar
angezweifelt oder es wird ihnen die Akzeptanz versagt. Diese Erfahrung verdeutlicht
die Notwendigkeit einer sehr frühzeitigen Information.