Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Dienstantritt
Bereits anlässlich des Diensteides oder ihrer Verpflichtung sind die
Beschäftigten auf Korruptionsgefahren aufmerksam zu machen und über die
Folgen korrupten Verhaltens zu unterrichten, um von Beginn des Dienst- bzw.
Arbeitsverhältnisses an für eine Sensibilisierung
zu sorgen.
Es ist zu verdeutlichen, dass jede/r Beschäftigte eine bestimmte Pflichten
umfassende berufliche Tätigkeit übernimmt, die eine erhebliche Ausstrahlungswirkung
auch auf die privaten Lebensbereiche entwickelt.
Folgende Maßnahmen dienen insbesondere der Korruptionsprävention unter
dem Stichwort "Dienstantritt":
- Bei Dienstantritt werden allgemeine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Hinweise
gegeben;
- Beamtinnen und Beamte werden zur "gewissenhaften Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten
und zur Wahrung des Grundgesetzes sowie der Gesetze" vereidigt;
- Angestellte und - analog - Arbeiterinnen und Arbeiter werden nach BAT in Verbindung
mit § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
(Maßnahmen nach dem Verpflichtungsgesetz)
gleichermaßen wie Beamte verpflichtet;
- die Bestimmungen zu Nebentätigkeiten
werden bekanntgegeben;
- die neuen Beschäftigten werden über die Möglichkeiten, Gefahren und Folgen
von Korruption informiert;
- es werden die Informationsmaterialien ausgehändigt, die zur
Sensibilisierung der Beschäftigten
geschaffen worden sind.
Die Weitergabe der genannten Informationen bedarf einer ausreichenden qualifizierten
Dokumentation; die hieran zu stellenden Anforderungen sind festzulegen.
Der hier eingearbeitete Vorduck
für eine Unterweisung zu Dienstbeginn soll einer qualifizierten Dokumentation
dienen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Information neuer Beschäftigter nicht
an internen Zuständigkeitsproblemen, Kommunikationsdefiziten oder
Reibungsverlusten scheitert oder scheitern kann. Es bearf
somit der Festlegung
- welche neuen Beschäftigten (z.B. Auszubildende, Honorarkräfte usw.)
- von welcher Dienststelle
- wie (auf welchem Wege, mit welchen Mitteln)
bei Dienstantritt zu informieren sind.
Der Bereich der Präventionsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem
Dienstantritt neuer Beschäftigter zählt zu jenen Aspekten, die unbedingt
turnusmäßig und in nicht zu langen Fristen überprüft werden sollten.
In einem qualifizierten System zur Korruptionsprävention sollte diese
Problematik als untersuchungs- und berichtspflichtiges Element im Rahmen des
Berichtswesens zur Antikorruption nicht fehlen.
Vorduck für eine Unterweisung
zu Dienstbeginn:
Bestätigung über den Erhalt von
Informationen und Unterlagen
zu allgemeinen dienst- und arbeitsrechtlichen Aspekten
sowie zur Korruptionsvorbeugung
Vorbemerkung
:
(Neue) Beschäftigte erhalten verschiedene Informationen zu allgemeinen
dienst- und arbeitsrechtlichen Aspekten und zur Korruptionsprävention.
Die Information erfolgt sowohl durch eine mündliche Unterweisung als auch
durch die Übergabe von entsprechenden Unterlagen.
Die Informtion ist zu dokumentieren.
Der vorliegende Vordruck soll einerseits die möglichst umfassende
Informationsweitergabe unterstützen und andererseits eine ausreichende
Dokumentation sicher stellen.
Bestätigung
Beteiligte, Datum, Anlass:
Beschäftigte
/ Beschäftigter (Name, Vorname):
|
Ausführende
/ Ausführender (Name, Vorname): |
Name,
Vorname
|
Name,
Vorname |
Dienststelle
|
Dienststelle |
gfs. Anlass
der Unterweisung/Information
|
Datum der
Unterweisung/Information |
nächste Unterweisung/Information am:
|
Zur Information/Unterweisung wurden Inhalte und Materialien wie folgt
vermittelt (unzutreffende Alternativen wurden gestrichen):
- Allgemeine dienst-/arbeitsrechtliche Hinweise (mündlich / schriftlich),
- Bestimmungen zur Nebentätigkeit (mündlich/schriftlich),
- Information über Möglichkeiten, Gefahren und Folgen von Korruption
(mündlich / schriftlich),
- folgende weiterer hierzu entwickelter Papiere: ...
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Unterschrift Beschäftigte/r
Unterschrift Ausführende/r