Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Einbeziehung der Beschäftigten
Die wirksame Korruptionsprävention bedarf der Einbeziehung der Beschäftigten.
Es muss außer Zweifel stehen, dass sie aktiv bei den Vorbeugungs-
und Verhütungsmaßnahmen mitwirken können und sollen.
Die Einbeziehung der Beschäftigten ist eine Daueraufgabe, deren Erfüllung
nicht nur mit der Sicherung eines umfangreichen Informationsangebots erreicht wird.
Vielmehr sind sie zwar über alle Anti-Korruptionsmaßnahmen umfassend zu informieren
und aufzuklären, darüber hinaus aber auch an der Durchführung und an der sich
daraus ergebenden weiteren Entwicklung dieser Maßnahmen uneingeschränkt zu beteiligen.
Zur Information der Beschäftigten stehen vor allem die unter dem Aspekt der
Sensibilisierung genannten Mittel zur
Verfügung. Zur spezifischen Beteiligung kommen vor allem
- die persönliche Ansprache des einzelnen,
- Mitarbeiterbefragungen,
- Workshops,
- Arbeitsgruppen/Teams "Korruptionsvermeidung" und
- Ansprechpartner/Beauftragte zur Korruptionsbekämpfung auf der Ebene
einzelner Dienststellen.
in Betracht.
Die genannten Arbeitsgruppen/Teams "Korruptionsvermeidung", die hierarchie- und
funktionsübergreifend besetzt werden sollen, sind geeignet, sich aus der täglichen
Arbeit ergebenden Bedarf der Korruptionsprävention erkennbar zu machen und zu
thematisieren.
Die Art der Aufgabenstellung spricht für eine Einrichtung nach der Idee eines
Qualitätszirkels. Es sollte zu Tagungen in regelmäßigen Abständen kommen (jährliche
oder halbjährliche Abstände können in Betracht kommen); daneben muss eine
Einberufung auf Veranlassung einzelner Mitglieder möglich sein.
Eine Veröffentlichung des (jährlichen) Berichts der Antikorruptionsstelle
(des Antikorruptionsberichtes) oder von Teilen daraus sorgt für die Information
der Beschäftigten über den Fortschritt der Präventionsmaßnahmen sowie
eingetretene Entwicklungen und gemachte Erfahrungen.