Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Sensibilisierung der Beschäftigten
Korruptionsprävention muss auch unmittelbar dort ansetzen, wo die Gefahr
von Einflussnahmen besteht. Da dies an den Kontaktstellen zwischen der Verwaltung
und den Kunden/Bürgern der Fall ist, heißt gezielte Prävention auch
die Beschäftigten durch Information, Aufklärung und Vermittlung von
Fachwissen zu sensibilisieren. Unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des
Dienstherrn ist die Schulung der Beschäftigten angezeigt, wie sie mit dem Versuch
kritischer oder eindeutig doloser Einflussnahmen von außen umgehen können.
Dabei zielt die Sensibilisierung in zwei Richtungen: Einerseits sollen die
Beschäftigten Korruptionssachverhalte besser erkennen können und
andererseits sollen das Verantwortungsbewusstsein und das Unrechtsbewusstsein
gegenüber bestimmten korruptionsrelevanten Praktiken erreicht bzw. gestärkt
werden.
Darüber hinaus soll die Bereitschaft gefördert werden, Korruption offen anzusprechen
bzw. aufzudecken.
Notwendig ist die Information der Beschäftigten über die einzelnen Ausformungen,
die Rechtslage und die Rechtsfolgen von Korruption sowohl in tatsächlicher,
disziplinarrechtlicher, arbeitsrechtlicher als auch in strafrechtlicher
Hinsicht.
Folgende Möglichkeiten bieten sich an, um die Beschäftigten zu erreichen:
- Behandlung des Themas "Korruption" in Mitarbeiterbesprechungen und
Personalversammlungen;
- spezielle Fortbildungsveranstaltungen (Seminare);
- intensive Schulung der Führungskräfte, besonders in sensiblen Bereichen,
auch zur Nutzung von Multiplikatoreneffekten und auch über die verfügbaren
Kontroll-, Aufsichts- und Sanktionsmöglichkeiten;
- intensive Unterrichtung der Beschäftigten durch Führungskräfte oder
speziell fortgebildete Mitarbeiter, besonders in sensiblen Bereichen;
- Aushändigung eines allgemein gültigen Verhaltenskodex an alle
Beschäftigten, der diesen Hilfestellung leistet, in angemessener Weise auf
korruptionsverdächtige Vorkommnisse zu reagieren;
- Dauerinformationen unter Nutzung moderner Medien, z.B. Mailsystem und
Intranet in einem speziellen Bereich "Korruptionsprävention";
- interne einzelne Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B.
regelmäßige Umläufe, Rundschreiben oder Merkblätter mit aktuellen
Regelungen und praktischen Beispielen;
- allgemeine Informationsveranstaltungen durch die Antikorruptionsstelle;
in der Praxis kann im Rahmen derartiger Veranstaltungen auf geeignete mediale
Unterstützung in Form von Videofilmen zurückgegriffen werden, die
unter Schulungsaspekten von kompententen Stellen geschaffen worden sind.
In der Praxis bewährt haben sich Veranstaltungen mit folgendem Ablauf:
1. Allgemeine Informationen zum Thema,
2. Schulungsfilm (i.d.R. fördert dieser durch die anschauliche Darstellung
die Sensibilität für das Thema),
3. offenes Gespräch durch Nachfragen, Erläuterungen und auch als Diskussion.
- spezielle Informationsveranstaltungen der Antikorruptionsstelle;
in einzelnen Dienststellen kann es zur Erörterung auch von Einzelfragen
zur Korruptionsprävention kommen, wobei derartige Veranstaltungen in kleineren
Gesprächsrunden stattfinden können und insbesondere auch den Beschäftigten
ohne Führungsaufgaben die Möglichkeit geben, sich im Tagesgeschäft stellende
Einzelfragen zur Korruptionsprävention anzusprechen.
Insbesondere folgende Elemente eines qualifizierten Systems zur Korruptionsprävention
bieten spezielle Möglichkeiten, um die Beschäftigten zu sensibilisieren: