Zu einer Effektivierung der Kontrollen und Prüfungen in Zusammenhang mit
der Bautätigkeit trägt die Schaffung einer "Mobilen Prüfgruppe
Technik" bei. Diese ist über die sich aus der Bauherrenfunktion
ergebenden Überprüfungsverpflichtungen hinaus vor Ort präsent und kontrolliert
unangemeldet die erbrachten Unternehmerleistungen im Vergleich zur Auftragserteilung
in den entsprechenden Bereichen (Hochbau, Tiefbau usw.).
Für eine Mobile Prüfgruppe Technik kann sich eine Aufgabenstellung ergeben,
die insbesondere folgende Komponenten umfasst: