Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Innenrevision
Die Innenrevision ist ein Instrument der Führung (regelmäßig
organisiert als Stabsstelle) und unterstützt die Führungskräfte
bei der von ihnen wahrzunehmenden Fachaufsicht.
Die Dienstaufsicht ist keine
Angelegenheit der Innenrevision.
Die effektive Tätigkeit einer Innenrevision erhöht die Kontrolldichte.
Sie entfaltet vor allem dann eine präventive Wirkung unter dem Aspekt der
Korruption, wenn sie vielfältige Prüfungsaktivitäten zeigt, über
das "Ob" der ständigen Prüfungen informiert, dabei aber
selbst für die der Prüfung unterworfenen Stellen hinsichtlich des
"Wie", "Wann" und "Wo" der Prüfung
unberechenbar bleibt. Unter diesen Maßgaben sorgt die Innenrevision
grundsätzlich für die Aufrechterhaltung einer Hemmschwelle gegenüber
jeder Form doloser Handlungen, somit auch gegenüber Korruptionshandlungen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Innenrevision die Befugnis,
in allen Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereichs Akteneinsicht zu nehmen
sowie die Organisationsabläufe und die Ordnungsmäßigkeit der Fachaufsicht
zu überprüfen.
Allgemein begleiten Innenrevisionen Dienststellen mit dem Ziel, die Strukturen
und Arbeitsabläufe zu optimieren, um sämtlichen unerwünschten
Situationen (somit nicht nur, aber auch Sachverhalten doloser Handlungen)
präventiv zu begegnen, wobei die Innenrevisoren ihre Aufgaben jedoch
unabhängig vom operativen Geschäft wahrnehmen. In der Konsequenz zielt
die Arbeit der Innenrevisionen auf die Sicherung und Steigerung der Effektivität
und Effizienz der Dienststellen ab; da dolose Handlungen jedweder Form immer auch
die Effektivität und Effizienz verletzen, sind diese in die vorstehende
Feststellung eingefasst.
Die Wahrnehmung folgender Aufgaben durch die Innenrevision dient der
Korruptionsprävention (die Aufstellung ist nicht abschließend):
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns, somit der
Einhaltung aller anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften;
- Überprüfen von laufenden und abgeschlossenen Einzelfällen
sowohl nach dem Zufallsprinzip/in Stichproben als auch nach einem Urteilszugriff,
auf der Basis von EDV-Informationen, aufgrund eigener Prüfpläne;
- Prüfung der im Kontext von Einzelfällen getroffenen Entscheidungen;
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation, ganzer Arbeitsabläufe
und Arbeitsbereiche;
- Suche nach Schwachstellen, die Korruption auslösen oder begünstigen
können, nach Risikobereichen und Gefährdungsmomenten hinsichtlich
jedweder doloser Handlungen;
- Prüfung der Effektivität und Effizienz der internen Kontrollsysteme,
Empfehlen von Änderungsmaßnahmen beim Feststellen von Defiziten, Einbindung
in ein DV-gestütztes Kontrollwesen;
- Wechselnde Auswertungen der zur Verfügung stehenden Daten;
- regelmäßige Berichterstattung über Prüfergebnisse, getätigte
Empfehlungen usw., Unterrichtung der Führung beim Auftreten von
Verdachtsfällen auf dolose Handlungen.
Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Innenrevision in bestimmten Bereichen
sollte an den Ergebnissen der Schwachstellenanalyse/Bestandsaufnahme
festgemacht werden. In Bereichen, für welche eine Unterstützung der
Führungskräfte bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht sowie eine
Verstärkung der Kontrolldichte als geboten erkannt wird, ist die Einrichtung
einer Innenrevision angezeigt. Der Verzicht auf die Einrichtung trotz des Erkennens
von Schwachstellen (z.B. wegen der geringen Größe einer Organisationseinheit
oder der Unwirtschaftlichkeit einer Einführung) setzt die Beseitigung mit
anderen Mitteln voraus (z.B. Verstärkung der
Dienst- und Fachaufsicht,
Steigerung der Transparenz der Arbeitsvorgänge,
Einführung oder Effektivierung
eines Vier-Augen-Prinzips,
Personalrotation/Projektrotation etc.), welche jedoch nachprüfbar zu einer Beseitigung führen müssen.
Das Ergebnis bzw. der Entwicklungsstand der Implementierung von Innenrevisionen
bzw. auch die Ergebnisse der Prüfung, ob diese neu als notwendig erkannt
werden müssen, zählen zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention,
die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des
Berichtswesens zur Antikorruption
abgefragt werden sollten.