Eine gezielte Schwachstellenanalyse (Bestandsaufnahme), durch die möglichst
stellenscharf alle korruptionsanfälligen Bereiche der einzelnen Leistungseinheiten
aufgezeigt und ebenso dokumentiert werden wie die bereits installierten
bzw. noch zu installierenden Kontrollmechanismen, bildet die Basis der
Präventionsanstrengungen. Diese ist zwar grundsätzlich mit einem
nicht unerheblichen Aufwand verbunden, aber unverzichtbar.
Die Schwachstellenanalyse / Bestandsaufnahme ist eine wichtige Vorarbeit für
weitere konkrete Maßnahmen.
Turnusmäßige Risikoanalysen sorgen dafür, dass sich keine neuen
korruptionsanfälligen Bereiche etablieren können, ohne dass die
notwendigen Präventionsvorkehrungen getroffen werden (vgl. hierzu die
Ausführungen zum Berichtswesen).
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen sich Korruptionsgefährdungen
besonders konkretisieren können. Derartige Gefährdungslagen werden im
weiteren Verlauf der Ausführungen beispielhaft bezeichnet. Auf der Grundlage
des Ergebnisses der Schwachstellenanalyse / Bestandsaufnahme sind die
notwendigen Präventionsmaßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Hierzu
gilt es gfs. Arbeitsabläufe zu modifizieren und Gegen- bzw. Vorbeugungsmaßnahmen
sowie Kontrollmechanismen zu etablieren.
Folgendes Vorgehen bietet sich an:
Stelle | Kriterium 1 | Kriterium 2 | Kriterium 3 | Kriterium 4 | Kriterium 5 | usw. | usw. | Prävention | Bemerkungen |
xxx.xx.xxx | |||||||||
usw. | |||||||||
usw. |
Im gezeigten Beispiel enthalten die Spalten die Inhalte einer Stelle, die
auf ein erhöhtes Korruptionsrisiko schließen lassen. Die mit "Prävention"
überschriebene Spalte dient der Aufnahme der bereits getroffenen Maßnahmen
zur Korruptionsprävention.
Jede Zeile ist für jeweils eine zu untersuchende Stelle reserviert. Der Grad
der jeweiligen stellenspezifischen Gefährdung wird in die einzelnen Felder
eingetragen (zum Beispiel "hoch / mittel / gering").
Auf der Basis der so ermittelten und dokumentierten Daten kann dann eine stellenspezifische
Einschätzung des Gefährdungspotenzials vorgenommen werden, welcher sich
dann die Prüfung der zu treffenden Maßnahmen anschließt.
Folgende Aspekte eignen sich für den Einsatz als Kriterien zur
Ermittlung des Gefährdungspotenzials (eine Erweiterung hinsichtlich weiterer
Aspekte ist denkbar):