Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Überarbeitung von Dienstanweisungen
Eine wirksame Korruptionsbekämpfung bedarf auch entsprechender qualifizierter
Regelungen in innerdienstlichen Vorschriften/Dienstanweisungen. Vorhandene Vorschriften
bedürfen der Überarbeitung unter der kritischen Fragestellung, ob den
Erfordernissen der Korruptionsbekämpfung genügend Rechnung getragen wird
oder ob Änderungen von Nöten sind. Neue Vorschriften bedürfen
bereits im Zuge der Erarbeitung und Entscheidung der Prüfung.
Eine "Dienstanweisung Antikorruption" kann alle Aktivitäten und
Verhaltensregeln auf diesem Gebiet in einer Vorschrift zusammenzufassen, um klare
und eindeutige Regelungen mit verwaltungsweiter Geltung in Kraft zu setzen.
Ein besonderer Schwerpunkt gebührt dabei dem Vergabewesen.
Die Erteilung und Abwicklung von Aufträgen ist weitestmöglich
denkbaren manipulativen Einwirkungen zu entziehen. Eine "Dienstanweisung
Vergabewesen" ist angezeigt.
Maßnahmekatalog:
- Überarbeitung vorhandener Vergabebestimmungen mit stärkerer Betonung
der Korruptionsbekämpfung; Entscheidung über die Schaffung einer
Dienstanweisung Vergabewesen, sofern noch nicht vorhanden;
- Erarbeitung einer Dienstanweisung zur Korruptionsvermeidung; dabei kann/sollte
Rückgriff auf Musterdienstanweisungen genommen werden (z.B. auf die
Musterdienstanweisung des Städtetages);
- regelmäßige Auswertung aller Gesetze und der Rechtsprechung als
Verpflichtung aller Dienststellen unter dem besonderen Augenmerk auf Maßgaben
zur Korruptionsbekämpfung, welche zu fachlichen Änderungen innerdienstlicher
Vorschriften führen können, sollten oder müssen.
Die Vergabeerfassung als Element des
DV-gestützten Kontrollwesens sollte
Regelungsinhalt der innerdienstlichen Vorschriften zum Vergabewesen sein.
Die Frage, ob Dienstanweisungen aus fachlicher Sicht einer Überarbeitung
bedürfen, zählt zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention, die
unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens
zur Antikorruption abgefragt werden sollten.