Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Firmen- und Bieterdatei
Die Einrichtung einer zentralen Datei für Unternehmen, Handwerker und
Dienstleister dient der Sicherstellung einer Bewerbervielfalt bei beschränkten
Ausschreibungen und freihändigen Vergaben. Unter Nutzung der in der Datei
gespeicherten Daten können auch solche Unternehmen berücksichtigt werden,
die z.B. ihre Leistungen allgemein angeboten haben bzw. längere Zeit nicht zur
Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.
Je größer die Auswahl unter den Leistungsanbietern ist, desto kleiner ist die
Gefahr von Angebotsabsprachen im Vorfeld.
Der Schaffung, Unterhaltung und qualifizierten Nutzung einer Firmen- und Bieterdatei
dienen folgende Maßgaben:
- Durchführung von Interessenbekundungsverfahren;
- Ermitteln von Vergleichspreisen und Erstellen von Preisspiegeln;
- Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit von Firmen;
- Dokumentation von Qualität und Abwicklung der erbrachten Leistungen;
- Erfassung von Konkursfällen usw.;
- Erfassung der Daten auch bei Vergaben unterhalb bestehender Wertgrenzen;
- dezentrale Verfügbarkeit als Voraussetzung einer qualifizierten Nutzung;
- Überführung von Buchführungsdaten in die Firmen- und Bieterdatei.
Bei Vergaben nach Öffentlicher Ausschreibung sind die für eine Firmen-
und Bieterdatei erforderlichen Daten in der Submissionsstelle vorhanden.
Die Abbildung von Verstößen gegen den fairen Wettbewerb ist ebenfalls angezeigt
(vgl. hierzu auch die Ausführungen zu
Korruptionsklauseln).
Die Daten aus der Erfassung getätigter Vergaben
(Vergabeerfassung) können die Basis für
eine Firmen- und Bieterdatei bilden. Auch kann eine einzige Datei sowohl als
Vergabedatei als auch als Firmen- und Bieterdatei gestaltet und genutzt werden.