Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Fortbildung / Qualifizierung
Verwaltungskräfte müssen umfassend über
- Korruption allgemein,
- die strafrechtlichen Vorschriften der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
sowie die Konsequenzen nach den dienst-, arbeits- und haftungsrechtlichen
Bestimmungen,
- Gefahrensituationen,
- praktische Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und
- fachspezifische Belange der Korruption
informiert werden. Dies gilt für in die Ausbildung
eintretende Kräfte, aber natürlich nicht minder auch für die
bereits erfahrenen und langjährig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Einerseits soll damit auch deren Unrechtsbewusstsein gegenüber korruptionsrelevanten
Praktiken geschaffen oder gestärkt, andererseits ihnen auch das Rüstzeug an die
Hand gegeben werden, mit dessen Hilfe Korruptionssachverhalte besser erkannt
werden können.
Durch eine Qualifizierung kann zwar ein bewusstes korruptives Verhalten nicht
verhindert werden, aber sie kann die Möglichkeit schaffen, dass die
Beschäftigten das eigene Verhalten kritisch hinterfragen und sich die Schwelle zum
Begehen einer dolosen Handlung durch gefährdete Dienstkräfte erhöht.
Die Umsetzung folgender Maßnahmen dient der Qualifizierung der
Verwaltungskräfte im Sinne der Korruptionsprävention:
- Entwicklung eines ganzheitlichen Schulungskonzeptes (unter einem solchen
Fortbildungs- und Qualifizierungskonzept ist eine Zusammenfassung von Maßnahmen
und deren Eigenschaften sowie deren Relationen [Abhängigkeitsverhältnisse,
zeitliche Zusammenhänge etc.] zueinander zu verstehen);
- zielgruppenorientiertes Angebot von Seminaren und Workshops (extern wie auch
hausintern) als Bestandteil des Schulungskonzeptes zum Thema Korruption für bestimmte
Zielgruppen (z.B. Seminare für Führungskräfte neben Seminaren
für Beschäftigte ohne Führungsaufgaben); dabei werden die
Erscheinungsformen und Rechtsfolgen der Korruption dargestellt sowie die
Indikatoren und Schwachstellen aufgezeigt;
- Vermitteln von Fachwissen (rechtliche Bestimmungen z. B. zu VOB und VOL),
Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht
für Führungskräfte etc.);
- Weitergabe von Erfahrungen aus der Praxis der Präventionsarbeit;
- Verhaltenstraining.
Das bezeichnete Schulungskonzept sollte Antwort auf u.a. folgende Fragen und
Eckpunkte geben:
- Aus welchen Einsatzbereichen (Dienststellen, Aufgabenbereiche etc.) sollen
Beschäftigte
- mit welchen Funktionen (Führungskräfte, Sachbearbeiter etc.)
- mit welchen Maßnahmeangeboten (allgemeine Seminare zum Thema Korruptionsprävention,
Seminare zur Vermittlung von rechtlichem Fachwissen - z.B. zu VOB und VOL, Workshops,
interne Vorträge etc.) fortgebildet / qualifiziert werden?
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen
- bis wann die entsprechenden
Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen genutzt haben?
- Welche Ausführungsverantwortung
- liegt bei welchen Stellen, damit die gesetzten
Ziele erreicht werden,
- und wie wird der Fortschritt der Zielerreichung kontrolliert
und dokumentiert?
Externe Bildungseinrichtungen sollten über die Bedarfe auf Fortbildungsveranstaltungen
im Sinne der Korrutionsprävention aufmerksam gemacht werden; dabei sollten
spezifische Wünsche zu den angebotenen Inhalten geäußert werden.
Inhouse-Veranstaltungen schaffen die Möglichkeit, die Veranstaltungen ganz
dem eigenen Bedarf anzupassen bzw. anpassen zu lassen. Antikorruptionsbeauftragte
sollten zumindest einen Teil des Bedarfes auf interne Seminare abdecken (können),
was zudem die entstehenden Kosten der Fortbildung verringert.
Unter externer Leitung stattfindende Seminare können um spezifische Belange
der eigenen Behörde bereichert werden, indem eigene Dienstkräfte die
Seminare gastweise (vor allem jeweils für einen befristeten Ablaufzeitraum)
begleiten ("Besuche" durch den eigenen Antikorruptionsbeauftragten sowie
z.B. Dienstkräfte der Personalverwaltung erscheinen angezeigt).
Vorteilhaft können zudem entsprechende Besuche durch Dienstkäfte der
Strafverfolgungsbehörden sein.
In der Praxis sind immer wieder Schwierigkeiten der Behörden zu beobachten,
ausreichende Teilnehmerzahlen für Seminare zur Korruptionsprävention zu erreichen.
Hilfreich kann in diesem Zusammenhang die besondere Beteiligung der Leiterinnen
und Leiter der einzelnen Organisationseinheiten sein; diese können um die
Benennung der Teilnehmer gebeten werden (um eine Aufforderung zur Teilnahme
zu erreichen). Dabei mag der besondere Hinweis darauf hilfreich sein, dass
die Verantwortung für Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung und –bekämpfung ganz
besonders bei den Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern liegt. Die
pflichtgemäße Übernahme dieser Aufgaben bedingt auch dafür Sorge
zu tragen, dass in ausreichendem Umfang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
eigenen Bereichs die angebotenen Fortbildungsveranstaltungen besuchen.
In der Praxis zeigt sich zudem regelmäßig, dass die angebotenen
Fortbildungsveranstaltungen von Dienstkräften der verschiedenen Dienststellen
in sehr unterschiedlichem Umfang besucht werden. Diese Auffälligkeit ist teilweise
nachvollziehbar, da sie auch auf die Größe der Einheiten und die
unterschiedlichen Gefährdungslagen im Sinne der Korruptionsprävention etc.
zurückgeführt werden kann; teilweise aber ergeben sich auch Fragen nach
- dem Grund für auffällig geringe Meldezahlen,
- nach nicht unmittelbar nachvollziehbaren Unterschieden zwischen vergleichbaren
Dienststellen und
- nach im Seminarangebot zu suchenden Gründen für Auffälligkeiten.
Nicht unmittelbar nachvollziehbare Unterschiede zwischen an sich vergleichbaren
Dienststellen können einerseits ihre Ursache in unterschiedlichen
Einschätzungen, der die Korruptionsprävention unterworfen sein mag,
andererseits aber auch im Seminarangebot haben. Maßnahmen zur
Sensibilisierung sind geeignet, um der
denkbaren Ursache entgegen zu wirken, dass der Besuch eines Seminars zur
Korruptionsprävention in Dienststellen als für den eigenen Bereich entbehrlich
angesehen wird.
Ein jährlicher Antikorruptionsbericht des Antikorruptionsbeauftragten kann
dazu genutzt werden, um auf Auffälligkeiten der beschriebenen Art hinzuweisen
und die Unterschiede zwischen vergleichbaren Dienststellen aufzuzeigen. Die damit
erreichte Transparenz hat einen eigenen Aussagewert und regt das Bestreben der
einzelnen Dienststellen an, in der veröffentlichten Meinung nicht hinter
anderen zurückzustehen.
Der Aspekt der Fortbildung zählt zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention,
die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens
zur Antikorruption abgefragt werden sollten.