Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Personal-Rotation/Projekt-Rotation
Unter dem Stichwort "Rotation" ist ein gelenkter Arbeitsplatzwechsel zu
verstehen. Im Rahmen von Personalentwicklungsprogrammen zur Umsetzung einer
Personalentwicklungsstrategie und dabei einer Rotation auf freiwilliger Basis
(erste Alternative von Rotationsmaßnahmen) liegt das primäre Ziel
einer Rotation in einer Vergrößerung der Verwendungsbreite der
Beschäftigten.
Personal-Rotation/Projekt-Rotation ist auch ein Mittel zur Korruptionsprävention.
Im Zuge dieser nicht freiwilligen Rotation werden Mitarbeiter aus dem vertrauten
Aufgaben- und Arbeitsumfeld mit dem Ziel herausgelöst, einer möglichen
Korrumpierbarkeit vorzubeugen (zweite Alternative von Rotationsmaßnahmen).
Es soll verhindert werden, dass langjährige Kontakte zwischen Verwaltungskunden
und bestimmten Beschäftigten der Verwaltung zu engen Beziehungen heranwachsen,
die den Boden für dolose Handlungen mit einem Korruptionshintergrund bilden
können.
In dieser Variante der Rotation steht nicht der Mitarbeiter und dessen
persönliche Entwicklung im Mittelpunkt, sondern der potentiell gefährdete
Arbeitsbereich.
Die zwangsweise Rotation zur Korruptionsprävention leidet in der Praxis
nicht selten unter einer mangelnden Akzeptanz bei den Beschäftigten.
Folgendes Vorgehen ist angezeigt:
- Identifizierung, Definition und Festlegung der Bereiche und Stellen, für
welche aufgrund der Gefährdungslage eine Rotation angezeigt ist; dabei ist
eine Schwachstellenanalyse/Bestandsaufnahme
unabdingbar;
konkret vorgesehene Stellen sollten mit Stellen-Nr. und Stellenwert verwaltungsweit
gesondert dokumentiert werden;
- Rotationszeiträume und -verfahren etc. sind zu regeln;
- Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen, wo ein Beziehungsgeflecht entstehen kann;
- Austausch von Beschäftigten, wo die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen
nach dem Buchstabenprinzip erfolgt;
- Wechsel der Sachbearbeiter/innen bei Bezirkszuständigkeiten.
In besonders korruptionsgefährdeten Bereichen sollte eine obligatorische
Rotation von Personal als Mittel der Korruptionsvorsorge erfolgen. Die
Verwendungsdauer von Beschäftigten wird in der Praxis zumeist auf 5 Jahre
beschränkt. Verlängerungen aus zwingenden Gründen werden dabei
zum Teil zugelassen, haben aber einen Ausnahmecharakter. In diesen Fällen
wird die Umsetzung wirksamer anderer Maßnahmen der Korruptionsprävention
verlangt. Abweichungen von generellen Rotationsregelungen im Einzelfall sollten
eine schriftliche Begründungs- und Dokumentationspflicht auslösen.
Die zulässige Dauer der Ausnahmen von regelmäßigen Rotationen
sollte zeitlich begrenzt werden (der Verlängerungszeitraum sollte deutlich
unterhalb des regelmäßigen Rotationszeitraums liegen); Ausnahmen
sollten nur einmalig zulässig sein.
Die Einführung einer Personal-Rotation/Projekt-Rotation scheitert in der
Praxis bisweilen an sonstigen Einflussgrößen (z.B. unzureichende operative
Möglichkeiten einer Umsetzung z.B. in kleinen Einheiten, mangelnde Bereitschaft
zur Umsetzung im Bereich der Verwaltungsleitung/in der Politik, Widerstände
der Personalvertretung). In diesen Fällen darf es nicht zum Entstehen von
Präventionslücken kommen. Ersatzmaßnahmen wie
DV-gestützte
Kontrollmaßnahmen, eine Effektivierung der
Dienst- und Fachaufsicht
sowie die konsequente Umsetzung des Vieraugenprinzips
können - gfs. auch in Kombination - geeignet sein.
Die Personal-Rotation/Projekt-Rotation zählt zu den Sachverhalten der
Korruptionsprävention, die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des
Berichtswesens zur Antikorruption abgefragt
werden sollten. Dies beinhaltet eine Verpflichtung der einzelnen berichtspflichtigen
Bereiche zu einer wiederkehrenden Prüfung, ob speziell für den eigenen
Bereich Rotationsmaßnahmen erforderlich oder angezeigt sind bzw. bereits
etablierte Verfahren optimiert werden müssen.