Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Transparenz der Arbeitsvorgänge / Funktions- und Aufgabentrennung
Transparenz ist ein wichtiges Mittel zur Korruptionsprävention, da
Korruptionsdelikte im Verborgenen ablaufen und mit für Dritte einsehbaren
Strukturen nicht in Einklang stehen. Transparenz der Arbeitsvorgänge, auch
geschaffen durch eine Funktions- und Aufgabentrennung, nimmt den
Tätigkeitsabläufen unbeleuchtete Räume.
Hierzu sind die Tätigkeitsabläufe lückenlos, klar und für jeden
verstehbar zu dokumentieren, um den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf
zu erkennen und Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.
Grundsätzlich soll kein Vorgang von Anfang bis Ende von einer Person
bearbeitet werden; vielmehr sind jeweils mehrere sich gegenseitig kontrollierende
Personen zu beteiligen (Vier-/ Mehr-Augen-Prinzip).
Mangel an Transparenz sollte zum Anlass für eine Änderung des jeweiligen
Tätigkeitsablaufs genommen werden.
Wenn die Umsetzung dieses Grundsatzes an anderen Erwägungen scheitert (z.B.
Abbau von Schnittstellen, ganzheitliche vorgangsbearbeitung), so sollte dem
Auftreten von Präventionslücken durch die Umsetzung anderer Maßnahmen
zur Korruptionsprävention vorgebeugt werden (z.B. Verstärkung der
Dienst- und Fachaufsicht,
DV-gestütztes Kontrollwesen).
Eine qualifizierte Einschätzung des Bedarfs auf Maßnahmen zur Schaffung
von Transparenz der Arbeitsvorgänge/Funktions- und Aufgabentrennung setzt
eine Schwachstellenanalyse/Bestandsaufnahme
voraus.
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz:
- Schriftliche Regelung und Wahrnehmung von Kontrollaufgaben (prozessabhängig
und prozessunabhängig) in einem arbeitsstufigen Verfahren;
- Schriftliche Festlegung der einzuhaltenden Standards (sowohl hinsichtlich der
Sachbearbeitung als auch der Kontrollmaßnahmen;
- klare Trennung durch schriftliche Regelung der zur Bearbeitung eines Vorgangs
wahrzunehmenden Funktionen (z.B. Trennung von Auftragsbegründung und -erteilung,
Ausführung, Auftragsbezahlung bei Vergaben);
- der Prozess der Entscheidungsfindung ist transparent zu halten ( z.B. durch
eine DV-gestützte Vorgangskontrolle, eine genaue und vollständige
Dokumentation (Protokolle, Vermerke, Berichte, ordnungsgemäße
Aktenführung);
- alle Arbeitsvorgänge sind den zuständigen Beschäftigten
eindeutig zuzuordnen; die Entscheidungsgründe sind zu dokumentieren;
- schriftliche Notizen über mündliche Handlungen.
In der Praxis gibt es durchgehend keine unterschiedlichen Einschätzungen
zur generellen Notwendigkeit der Transparenz der Arbeitsvorgänge/Funktions-
und Aufgabentrennung (dem entsprechend hinsichtlich des "Ob") zwischen den
Antikorruptionsstellen und betroffenen Fachdienststellen. Unstimmigkeiten
können sich jedoch zu folgenden Fragen ergeben, wenn es um die Beurteilung
konkreter Verfahren geht:
- Inwieweit ist bereits eine Transparenz der Arbeitsvorgänge/Funktions- und
Aufgabentrennung sichergestellt?
- Sind (weitere) Maßnahmen umzusetzen?
- Mit welchen Maßnahmen soll eine (zusätzliche) Transparenz der
Arbeitsvorgänge/Funktions- und Aufgabentrennung erreicht werden?
An der Umsetzung dieses Grundsatzes muss prozessorientiert gearbeitet werden,
da nie eine Situation erreicht werden wird, in der die Problematik als abgeschlossen
angesehen werden kann. Er zählt zu jenen Aspekten, die auch im Rahmen der
Korruptionsprävention unbedingt turnusmäßig und in nicht zu langen Fristen überprüft
werden sollte.
In einem qualifizierten System zur Korruptionsprävention sollte er als untersuchungs-
und berichtspflichtiges Element im Rahmen des Berichtswesens
zur Antikorruption nicht fehlen.